Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt: |
1.529.301,96
€ |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt: |
1.529.301,96
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.346.600,00
€ |
1.395.140,86
€ |
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Soll-Ausgaben: |
1.346.600,00
€ |
1.395.140,86
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
88.400,00 € |
134.161,10 € |
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Soll-Ausgaben: |
88.400,00 € |
134.161,10 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 83.760,01 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand von 158.767,66 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 292.112,37 €
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 45.414,41 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 45.414,41 € gem. § 82
Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
45.414,41 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.