Sachverhalt:

 

Bereits seit einigen Jahren wird über die Gründung eines Zweckverbandes zum Bau und Betrieb einer neuen Schwimmhalle in der Region der Ämter Probstei und Schrevenborn diskutiert. Dabei verdichtete sich, dass ein Standort in der Gemeinde Laboe den Vorzug erhalten soll.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Laboe vom 03.05.2021 wurde u.a. beschlossen, die vorhandene Standortanalyse zum Bau einer Schwimmhalle um alle in Frage kommenden Standorte zu erweitern. Außerdem sollten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle vorgelegt werden. Im Anschluss sollten Gespräche mit den Umlandgemeinden aufgenommen werden.

 

Das Gutachten ist der Anlage beigefügt.

 

Auf wiederholende Erklärungen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Es ist zu konstatieren, dass das Gutachten in seinen Aussagen klar und nachvollziehbar ist.

 

Dabei ergeben sich folgende Eckdaten:

 

Als Standorte kommen für eine durch einen Zweckverband getragene Schwimmhalle kommen zwei verkehrsgünstig am Ortseingang gelegene ausreichend große Flächen in Betracht.

 

Eine Grobbaukostenermittlung ergibt auf Basis eines Referenzbades Baukosten von ca. 18.400.000,00 €.

 

Die jährlichen Betriebskosten einschließlich Verzinsung und Abschreibung ergeben Kosten von 1.408.100,00 €.

 

Dazu ist folgendes anzumerken:

 

Die möglichen Standorte entsprechen den in den vergangenen Gesprächen mit den Umlandgemeinden geforderten Rahmenbedingungen.

 

Die Ausrichtung des Bades mit einem Angebot vorzugsweise für Schulen und Vereine entspricht ebenfalls den Anforderungen des Umlandes, wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass eine konkrete Entscheidung über Details im späteren Verfahren von dem noch zu gründenden Zweckverband zu treffen wären. Die Baukosten sind von realen Baukosten anderer Bäder abgeleitet und daher als realistisch zu betrachten.

 

Hinsichtlich der jährlichen Betriebskosten gilt im Grunde ähnliches. Für weitere Überlegungen wird davon ausgegangen, dass eine Aquise von Baukostenzuschüssen in Höhe von 50 % realistisch ist. Diese Zuschüsse mindern in gleichem Maße den Aufwand für Verzinsung und Abschreibung (vgl. Seite 31 des Gutachtens).

 

Anzumerken ist natürlich, dass auf dem Weg zu einem Zweckverband und zu einer Schwimmhalle diverse weitere Entscheidungen zu beraten und zu treffen sind. Natürlich sind noch diverse Fragen offen. Darauf ist auch in einer weiteren Bürgermeisterrunde am 30.09.2021 hingewiesen worden. Es bestand aber Einvernehmen, dass zunächst die Gründung eines Zweckverbandes vorangetrieben werden soll, damit dieser dann auch belastbare Entscheidungen treffen kann bzw. erfolgversprechende Verhandlungen zur Gründung eines Zweckverbandes geführt werden können.

 

 

Dabei ist auch davon ausgegangen worden, dass ein Zweckverband, dessen Aufgabe der Bau und Betrieb einer Halle sein wird, ein hohes Maß an Interesse haben wird, diese Aufgabe so wirtschaftlich und günstig vorzunehmen, wie es eben geht.

 

Die Klärung all dieser weiteren Fragestellungen ist notwendig, aber zu einem späteren Zeitpunkt. Jetzt ist es notwendig, belastbare und vor allem abschließende Entscheidungen über den Willen zum Beitritt eines Zweckverbandes zu treffen. Für diese Entscheidung liegen nunmehr alle erforderlichen Grundlagen vor.

 

Es gibt einen möglichen Standort. Es ist bekannt, in welchen Größenordnungen sich die Baukosten und die jährlichen Betriebskosten bewegen werden.

 

Zur Gründung eines Zweckverbandes:

 

Damit ein Zweckverband von mehreren Gemeinden gegründet werden kann, bedarf es u.a. des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der seitens der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss und in dem u.a. die Frage der Verteilung der Lasten, Stimmrechte und vieles mehr geregelt werden muss. Das Recht lässt dazu verschiedene Möglichkeiten zu. Dabei ist die Verteilung der Lasten im Wege einer Verbandsumlage von größtem Interesse.

 

Den Umlandgemeinden sind dabei verschiedene Modelle (Verteilung nach Einwohnerzahlen, Schülerzahlen oder der Finanzkraft) vorgestellt worden. Diese wären auch kombinierbar und müssen nach Verhandlungen mit weiteren Gemeinden ihren Niederschlag in dem o.a. Vertrag und der Verbandssatzung finden. Die öffentlich-rechtliche Aufgabe, die im Wege des Vertrages auf den Zweckverband zu übertragen wäre, müsste lauten „Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in der Gemeinde Ostseebad Laboe“.

 

Die Planungshoheit, in allen Fällen wären Planverfahren notwendig, verbleibt natürlich bei der Gemeinde Laboe, ist aber entsprechend auszuüben, da anderenfalls ein Bau einer Schwimmhalle nicht möglich wäre.

 

Allein die Klärung dieser Fragen wird im Falle einer ausreichenden Anzahl an Gemeinden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Aber ohne die Gründung eines Zweckverbandes wird es keinerlei Fortschritt im Verfahren geben. Erst nach Gründung eines Zweckverbandes, der sich dann als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Klärung der offenen Fragen annehmen kann, wird es einen echten Schritt in Richtung einer neuen Halle geben können.

 

Alle durchaus zu Recht noch auftauchenden Fragen sollten daher zurückgestellt und den notwendigen Beschlüssen zur Gründung eines Zweckverbandes untergeordnet werden.

 

Für die Beteiligung an einem Zweckverband sind die je nach Verteilungsmodell auf die Verbandsgemeinden zukommenden Kosten von besonderer Bedeutung. Auch hierzu sind bereits Erläuterungen gegeben und Berechnungen zur Verfügung gestellt worden.

 

Aus den Verteilungsmodellen ergeben sich Konsequenzen, die nachfolgend kurz erläutert werden.

 

Bei Annahme eines 50%igen Baukostenzuschusses reduzieren sich die jährlichen Kosten durch verminderte Verzinsung und Abschreibung auf 1.000.500,00 €. In Erinnerung sei an dieser Stelle der bereits ältere Beschluss der Gemeindevertretung Laboe gebracht, abseits der rechnerischen Verteilung der Kosten einen Betrag von 200.000,00 € jährlich zu übernehmen.

 

Dieser spielt insoweit an dieser Stelle eine Rolle, als das z.B. die Gemeinde Heikendorf bei Verteilung der eben erwähnten 1.000.500,00 € ebenfalls auf einen Betrag in gleicher Größenordnung käme. Selbst die Gemeinde Schönkirchen läge bei Beträgen zwischen 154.000,00 € und 168.000,00 € jährlich. Schönberg läge bei ca. 140.000,00 €.

 

Hintergrund der seinerzeitigen Entscheidung der Gemeinde Laboe war zum einen eine Anreizschaffung aber auch der gedankliche Ausgleich eines Standortvorteils. In Verwaltungsgesprächen ist mitgeteilt worden, dass in den Gemeinden des Amtes Schrevenborn der Beschluss so verstanden wurde, dass die Gemeinde Laboe einen Betrag von 200.000,00 € als Standortvorteil trägt und dann der Rest im Wege einer Verbandsumlage verteilt wird.

 

Mithin ergäbe dies Kosten in von 800.500,00 € jährlich (1.000.500,00 € abzgl. Standortvorteil 200.000,00 €), die im Wege einer Verbandsumlage zu verteilen wären. Über die exakte Verteilung wäre im Wege der Erstellung des o.a. öffentlich-rechtlichen Vertrages dann zu verhandeln.

 

Im Ergebnis ergäbe sich dann eine Belastung der Gemeinde Laboe von rund 300.000,00 € jährlich (ca. 90.000,00 € Anteil zzgl. 200.000,00 € Standortausgleich). Für die Gemeinde Heikendorf ergäbe sich z.B. ein Betrag um die 155.000,00 €. Für die Gemeinde Schönberg ergäbe sich ein Betrag von ca. 110.000,00 €. Für übrige Gemeinden entsprechend.

 

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Gemeinden Schönberg und Lutterbek bereits gelichlautende Beschlüsse gefasst haben. In der o.a. Bürgermeisterrunde wurde vereinbart, bis zum 31.03.2021 die Gemeindevertretungen einzubinden, um dann im April eine finale Entscheidung treffen zu können bzw. festzustellen, ob die Gründung eines Zweckverbandes realisiert werden kann.

 

Zum weiteren Vorgehen:

 

Allen bisher beteiligten Gemeinden sind das Gutachten und die Verteilungstabellen bereits übermittelt worden.

 

Es bestand Einigkeit, dass es zunächst eines Beschlusses der Gemeinde Laboe bedarf, um den nun notwendigen Start des Zweckverbandsgründungsprozesses zu ermöglichen. Im Anschluss soll im Rahmen einer Bürgermeisterrunde vor allem darüber beraten werden, wie weitere Gemeinden zu entsprechenden Beschlussfassungen kommen. Dabei ist es notwendig, dass zunächst die „größeren“ Gemeinden entsprechende Beschlüsse fassen. Selbst wenn, wie vor Jahren bereits geschehen, einige „kleinere“ Gemeinden positive Beschlüsse fassen, wäre ein Bau und ein Betrieb einer Schwimmhalle nicht möglich, weil das aufgebrachte finanzielle Volumen schlicht nicht reichen würde, um eine Halle zu bauen, geschweige denn zu betreiben.

 

Die Gemeinde Laboe hat in Ihrer Sitzung der Gemeindevertretung am 20.10.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

1.         Die Gemeinde beschließt, einem Zweckverband zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in der Gemeinde Laboe beizutreten. Die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens sollen dabei Leitlinien bilden.

2.         Die Gemeinde erklärt sich bereit, einen jährlichen Betrag von 200.000,00 € als Standortvorteilsausgleich vorab zur Berechnung einer Verbandsumlage zu zahlen, höchstens bis zu einer Gesamtsumme von 300.000,00 € inklusive Standortvorteilsausgleich. Es wird von einem 50%igem Baukostenzuschuss ausgegangen.

3.         Die Gemeinde sichert die entsprechende Ausübung Ihrer Planungshoheit im Rahmen einer finalen Standortentscheidung durch den Zweckverband zu.

4.         Die Gemeinde erklärt sich bereit, die Aufgabe Bau und Betrieb einer Schwimmhalle auf den Zweckverband zu übertragen.

5.         Die Gemeinde richtet den Appell zur Fassung gleich bzw. ähnlich lautender Beschlüsse insbesondere an die „großen“ Gemeinden in den Ämtern Probstei und Schrevenborn

6.         Der Bürgermeister wird gebeten, im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz für einen Beitritt zum Zweckverband zu werben.

 

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass selbst im Falle gleich oder ähnlich lautender Beschlüsse weiterer Gemeinden damit noch kein Zweckverband gegründet ist. Wie bereits erläutert, bedarf es weiterer Klärungen und Verhandlungen zur finalen Erstellung von notwendigen öffentlich-rechtlichen Verträgen und einer Verbandssatzung. Daher sind selbst im Erfolgsfalle weitere Beschlüsse aller Gemeinden, die einem Verband aktiv beitreten wollen, notwendig.

 

Ohne gleich oder ähnlich lautende Beschlüsse wird es aber nicht möglich sein, den Schritt von bisher eher abstrakten positiven Äußerungen hin zu belastbaren Vertragsverhandlungen zu erreichen.

 

Es ergeht daher folgender

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Die Gemeinde Stoltenberg begrüßt das einstimmige Votum der Gemeinde Ostseebad Laboe zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in Laboe und beschließt, einem entsprechenden Zweckverband beizutreten. Die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens sollen dabei Leitlinien bilden.

2.            Die Gemeinde Stoltenberg erklärt sich bereit, einen jährlichen Betrag von ca. 6.500,00 € als Verbandsumlage zu zahlen. Es wird von einem 50%igem Baukostenzuschuss ausgegangen.

3.            Der Gemeinde Stoltenberg ist bewusst, dass vor einer finalen Zweckverbandsgründung noch offene Fragen, wie etwa die exakte Bemessungsgrundlage für die Verbandsumlage, Stimmengewichtung, Zusammensetzung der Verbandsversammlung usw. zu klären und vorab zu beschließen sind. Die Aufgabe Bau und Betrieb einer Schwimmhalle soll aber in jedem Fall auf den Zweckverband zu übertragen werden.

4.            Die Gemeinde richtet den Appell zur Fassung gleich bzw. ähnlich lautender Beschlüsse insbesondere an die „großen“ Gemeinden des Amtes Schrevenborn.

5.            Der Bürgermeister wird gebeten, regelmäßig über den Sachstand insbesondere über Bürgermeisterrunden, weiterer Beschlusslagen und etwaigen Verhandlungsrunden zu berichten.