Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Stoltenberg
Vorlage
STOLT/BV/060/2021
Aktenzeichen
II.910.02.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Stoltenberg mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 746.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 144.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 20000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 107.000 €. Diese liegen damit um 7.900 € über dem Vorjahreswert.

Der Ansatz für die Schulverbandsumlage ist geschätzt.

 

UAB 46400: Tageseinrichtungen für Kinder

Der Gesamtbedarf von 67.100 € weicht lediglich um -1.800 € vom Vorjahreswert ab. Dies entspricht der Hochrechnung der Fachabteilung.

 

UAB 63000: Gemeindestraßen

Im Zuge der Straßensanierungsarbeiten durch den Schwarzdeckenunterhaltungsverband kommen auf die Gemeinde erhöhte Straßenunterhaltungskosten zu. Hierzu sind unter der Haushaltsstelle 63000.510000 Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € veranschlagt worden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Mit einem Gesamtüberschuss von 201.600 € liegt das Ergebnis des Unterabschnittes 9000 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Einerseits werden die Gewerbesteuereinnahmen sicherlich nicht mehr das Niveau des Vorjahres erreichen, andererseits lösen die sehr hohen Steuereinnahmen des Haushaltsjahres 2021 auch höhere Umlageverpflichtungen in 2022 aus.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Zum Haushaltsausgleich ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit eine Rücklagenentnahme von 73.300 € planerisch erforderlich.

 

Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in einer Größenordnung von 69.000 € geplant. Eine Gesamtaufstellung dieser Maßnahmen kann der Seite 18 des vorliegenden Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.