Betreff
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000
Vorlage
STEIN/BV/080/2021
Aktenzeichen
III.2.2/130.17/18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 25.10.2021 dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt, wonach mit der Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 als Ersatzbeschaffung für das 26 Jahre alte Tragkraftspritzenfahrzeug TSF im Kalenderjahr 2022 begonnen werden soll.

 

Die Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan als Leitlinie ersetzt jedoch nicht den Beschluss für die im Feuerwehrbedarfsplan geplanten Beschaffungen.

 

Jede Maßnahme ist gesondert zu beschließen.

 

Die Kosten zur Neubeschaffung eines TLF 3000 belaufen sich auf ca. 280.000 EUR. 

Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn das Fahrzeug den Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht.

 

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten,  beträgt derzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive Mehrwertsteuer  für ein TLF 3000 von 230.000,- EUR.

Die Fördersumme beträgt demnach max. 92.000 EUR.

 

Gemäß Nr. 3.5 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens wird die Zuwendungssumme pauschal um 5.000,- EUR erhöht, wenn dies mit einem Allradfahrgestell ausgestattet ist.

Ein Förderbetrag von voraussichtlich 97.000,- € ist somit zu erwarten.

 

Da mehrere Gemeinden des Amtes Probstei an der Beschaffung eines Feuerwehrzeuges interessiert sind, gibt es gem. 3.2 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung, mit der sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöht.

Wenn die Durchführung der Ausschreibung dann noch einem fachkundigen Dritten übertragen wird, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, erhöht sich der Fördersatz gem. 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens um weitere 5 Prozentpunkte.

Demnach könnte eine Fördersumme in Höhe von 120.000 EUR erzielt werden.

 

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens  nach § 23 FAG  sind gem. 5.1 der Richtlinie mit den erforderlichen Unterlagen (Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung und Feuerwehrbedarfsplan) bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines TLF 3000 mit Allradfahrgestell in den Kalenderjahren 2022/2023 

 

Alternative1:

 

ohne gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen,

die Fördersumme beträgt max. 97.000 EUR.

 

 

Alternative 2:

 

als gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen, bei der die Ausschreibung über einen externen Dritten erfolgt, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet,

die Fördersumme beträgt max. 120.000 EUR.

 

 

Ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 31. Oktober an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.