Sachverhalt:
Der Umweltbeirat der Gemeinde Schönberg hat in seiner Sitzung am 8. September die Klimaschutzbeauftragten des Kreises Plön (Herr Reißig) und der Stadt Plön (Herr Hartmann) eingeladen, um dort über deren Arbeit bzw. das Thema Klimamanagement referieren zu lassen. Im Rahmen dieser Sitzung wurde deutlich, wie sinnvoll bzw. notwendig ein Klimamanagement auch für die Gemeinde Schönberg wäre, auch vor dem Hintergrund der geplanten Bauentwicklung und der damit verbundenen Flächenversiegelung.
Im Rahmen der Sitzung wurde auch auf die Diskussionen bzw. Ideen des Kreistages eingegangen, eine Klimaagentur für den Kreis Plön zu gründen. Ein Grundsatzbeschluss hat der Kreistag bereits am 16. September beschlossen, wie der Klimaschutzmanager des Kreises Plön, Herr Reißig, mitteilen ließ. Aus dieser Entwicklung heraus wäre abzuwägen, was für die Gemeinde Schönberg zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoller wäre, eine Mitgliedschaft in der Klimaagentur, so denn sie denn irgendwann gegründet wird oder die Einrichtung einer eigenen Stelle für ein gemeindliches Klimamanagement – ein Weg, den andere Kommunen im Kreis Plön aber auch in ganz Schleswig-Holstein bereits gegangen sind.
In der Nachbetrachtung dieser Überlegungen und der Umweltbeirats-Sitzung insgesamt gab es einen Schriftwechsel der Umweltbeiratsvorsitzenden Frau Henning mit Herrn Reißig, der mir hier zur Verdeutlichung der Sachlage für diese Vorlage zur Verfügung gestellt wurde und die jeweiligen Vor und Nachteile gut darstellt:
„…Ich
habe mir mit Herrn Hartmann lange Gedanken darüber gemacht, was wir der
Gemeinde Schönberg empfehlen können. Letzten Endes ist es eine Abwägung, welche
die Amtspolitik bzw. die Gemeindepolitik entscheiden muss. Wir haben
nachstehend Vor- und Nachteile eines eigenen Klimaschutzmanagements auf
Amts-/Gemeindeebene sowie für den Beitritt in die Klimaschutzagentur
aufgelistet. Weiterhin hat Herr Hartmann die Kosten seiner eigenen Stelle
zusammengetragen (siehe unten).
Eigenes
Klimaschutzmanagement auf Gemeindeebene gefördert im Rahmen des Erstvorhabens
Klimaschutz
Pro |
Kontra |
·
Gibt dem
Klimaschutz vor Ort ein Gesicht |
·
Ein
Generalist*in der alle Themenfelder im Bereich fachlich und inhaltlich
abdecken muss |
·
In
örtliche Verwaltung integriert und kann intern viel bewegen |
·
Durch
geringe Bezahlung und befristete Anstellung bekommt man oft nur
Berufseinsteiger mit wenig Erfahrung im Bereich Klimaschutz und kommunaler
Verwaltung |
·
Spezielle
Ortskenntnis |
·
Erfolg/Misserfolg
von einer Person und deren individuellen Leistung abhängig |
·
Erarbeitung
eines Klimaschutzkonzeptes mit hoher Detailtiefe in ca. 18 Monaten |
·
Die ersten
18 Monate werden nahezu ausschließlich zur Konzepterstellung verwendet. Nur
einzelne Maßnahmen können bereits in den ersten 18 Monaten umgesetzt werden |
·
Bei
rechtzeitiger Antragstellung kann bereits im 1. Quartal 2022 mit der
Erstellung des Klimaschutzkonzeptes begonnen werden |
|
Die Gemeinde
Schönberg bzw. das Amt Probstei stellt eine Person als Klimaschutzmanager*in im
Rahmen des Erstvorhabens ein, welches durch das PtJ (Projektträger
Jülich) im Rahmen der Kommunalrichtlinie ( https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/erstvorhaben ) gefördert wird.
Aktuell
beträgt die Förderhöhe 75 % - bei Antragstellung bis zum 31.12.2021. Der Kreis
Plön kann dabei beratend und unterstützend zur Seite stehen. Wenn die Förderung
nach zwei Jahren ausläuft, kann eine dreijährige Anschlussförderung beantragt
werden (40% Förderung), anschließend muss sich die Gemeinde Schönberg bzw. das
Amt Probstei um die Finanzierung der Stelle kümmern (Beendigung der
Beschäftigung oder Verstetigung der Stelle bei der Stadt mit Eigenmitteln).
Die
Finanzierung für das Erstvorhaben in der Stadt Plön sieht in etwa so aus:
-
Ca.
120.000€ Personalausgaben (E11, Stufe 2)
-
Ca.
60.000€ für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Prozessunterstützung und
der Öffentlichkeitsarbeit
-
Max.
1.000€ für Fortbildungen und Dienstreisen
-
Gesamt:
Ca. 181.000€ für 2 Jahre (bei einer Förderung von 90%, weil Fehlbetragskommune,
die Gemeinde Schönberg würde eine max. Förderquote von 75% erhalten)
Sollte
sich die Gemeinde Schönberg oder das Amt Probstei hierfür entscheiden und vor
Ende 2021 den Antrag einreichen, wären bei
einem Eigenanteil von 25% Eigenmittel in Höhe von ca. 45.250€ für zwei Jahre,
bzw. 22.625€ pro Jahr einzubringen. Ab 01.01.2022 würde sich der Eigenanteil
auf ca. 63.350€ bzw. 31.675€/a erhöhen. Beim Schreiben des dafür nötigen
Antrags könnten wir (Kreis Plön u. Stadt Plön) sicherlich unterstützend tätig
werden.
Notwendig
wäre in jedem Fall ein vorheriger Beschluss des höchsten politischen Gremiums. Nach zwei Jahren Erstvorhaben
folgen dann i.d.R. drei Jahre Umsetzung im Rahmen des Anschlussvorhabens, für
das eine Regelförderquote von 40% besteht. In dem Antragsprozess befindet sich
die Stadt Plön gerade und kalkuliert hierfür mit einer Gesamtsumme des
Vorhabens in Höhe von ca. 250.000€ bestehend aus etwas mehr Personalausgaben,
weil ein Jahr länger laufend, sowie weniger Ausgaben für die Vergabe von
Aufträgen als im Erstvorhaben. Für die Gemeinde Schönberg bzw. das Amt Probstei
würde das weitere ca. 150.000€ für 3 Jahre bzw. 50.000€ pro Jahr an
aufzubringenden Eigenmitteln bedeuten.
Zu
bedenken: Das
Klimaschutzmanagement hat 18 Monate Zeit nach den Vorgaben des
Bundesumweltministeriums eine Klimaschutzstrategie zu entwickeln. In den
allermeisten Fällen bekommt man für diese auf zwei Jahre befristete Stelle
Berufsanfänger*innen, die sich zunächst in die regionalen Gegebenheiten und die
Verwaltung einarbeiten müssen. Darüber hinaus muss die Person alle Fachgebiete
abdecken und sich in viele Themen einfinden. Einige Themen der
Konzeptionierung, wie die CO2 Bilanzierung und die Potentialanalyse, können und
sollten extern vergeben werden (wird ebenfalls gefördert).
Sollte
man sich für diesen Weg entscheiden, hätte man unabhängig von der
Klimaschutzagentur des Kreises eine super Grundlage für Klimaschutzmaßnahmen in
den kommenden fünf Jahren und darüber hinaus. Es würden sich enorm viele
Fördermöglichkeiten und Kontakte ergeben und man könnte bereits im Frühjahr
2022 loslegen. Und man hätte den riesengroßen Vorteil, eine:n
Ansprechpartner:in im Haus bzw. im Amt zu haben, der oder die die relevanten
Themen unmittelbar bearbeiten könnte.
Beitritt
der Gemeinde Schönberg bzw. Amt Probstei zur möglichen
Klimaschutzagentur
Pro |
Kontra |
·
Team aus erfahrenen
Klimaschutzmanager*innen mit spezialisierten Aufgaben/Fachwissen in einzelnen
Themenbereichen und der Verwaltung (Energiewende, Mobilität, Beschaffung
etc.) |
·
Keine
Ansprechperson in der Verwaltung vor Ort |
·
Über
langen Zeitraum kostengünstiger |
·
Gründung
der Klimaschutzagentur nicht vor dem 01.01.2023 zu erwarten |
·
Beteiligung
an Sammelausschreibungen, gemeinsame Fördermittelakquise möglich |
·
|
Die
Gemeinde Schönberg bzw. das Amt Probstei wird Gesellschafterin der
Klimaschutzagentur. Sie zahlt den jährlichen Gesellschafterbeitrag und kann
damit auf das Know-How und die Personalkapazitäten des gesamten Teams der
Klimaschutzagentur zurückgreifen. Das Personal kennt sich nicht nur fachlich
aus und ist breit aufgestellt, sondern ist auch mit kommunalen
Verwaltungsabläufen und der Region vertraut.
Zu
bedenken: Die
Klimaschutzagentur kann die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes übernehmen,
dieses wird jedoch nicht die Detailschärfe bekommen wie es ein gefördertes
Klimaschutzmanagement könnte, welches nur für die Entwicklung des Konzepts
eingestellt werden würde. Darüber hinaus müsste eine Priorisierung vorgenommen
werden, denn eine Konzeptionierung und der gleichzeitige Beginn einer Maßnahmeninitiierung
wird aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein.
Außerdem
wurde die Klimaschutzagentur noch nicht gegründet. Eine realistische
Zeitschätzung geht von einer Gründung Ende 2022 aus. Die Agentur könnte somit
die Arbeit zum 01.01.2023 aufnehmen. Bis dahin würde sehr viel Zeit vergehen.
Kosten
beim Beitritt zur Klimaschutzagentur:
•
2-2,50 EUR / Einwohner und Jahr entspricht ca. 13.500-17.000 EUR pro Jahr beim
Beitritt der Gemeinde Schönberg (Gesamtes Amt Probstei 43.772- 55.000€ pro
Jahr)
Aufgaben
der Klimaschutzagentur:
•
Erstellung
einer CO2-Bilanz
•
Durchführung
einer Potentialanalyse
•
Ableitung
von Maßnahmen
•
Vorschläge
zur Umsetzung für die Politik
· Initiierung von Maßnahmen
· Organisation und Planung von
Veranstaltungen
· Energiemanagement der eigenen
Liegenschaften
Eine
Vielzahl an weiteren Leistungen kann die Agentur für die Mitgliedsgemeinden
erbringen. Oben genannt sind nur einige wenige Themen. Ein mögliches
Leistungsspektrum ist der E-Mail angehängt. Dieses gilt allerdings nur unter
Vorbehalt!
Vorschlag
zum weiteren Vorgehen:
1. Bei einem
gemeinsamen Treffen mit dem Umweltbeirat könnten wir nochmals Frage und Antwort
stehen. Außerdem könnte man gemeinsam erarbeiten, welche Vorstellungen die
Gemeinde Schönberg von einem Klimaschutzmanagement hat und welche
Anspruchshaltung damit verbunden ist. Dabei ist maßgeblich zu klären:
a) Was will die
Gemeinde erreichen?
b) In welchen
Themengebieten will die Gemeinde aktiv werden?
c) Was
verspricht sich die Gemeinde von einem Klimaschutzmanagement
d) Was
kann/will sich die Gemeinde leisten?
2. Einen Antrag
in den Amts- oder Gemeinderat einbringen um das Klimaschutzmanagement auf den
Weg zu bringen.
Abschließend
muss noch folgendes gesagt werden. Wir dürfen beim Klimaschutz definitiv keine
Zeit mehr verlieren. Ein hierzu passenden Text gibt es auf Spiegel Online ( https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/klimakrise-wer-bremst-verliert-kolumne-a-7c8a3a05-f742-47d3-8613-eadc99d13b62?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph
),
in dem beschrieben wird, dass und warum die schnelle Umstellung auf erneuerbare
Energien auf lange Sicht enorm viel mehr Geld einsparen wird, als das was die
Einrichtung eines Klimaschutzmanagements kosten würde. Auch in einem aktuellen
Artikel auf Zeit Online (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-09/klimaschutz-kosten-deutschland-klimakrise-5vor8
) wird
deutlich gemacht, dass es billiger ist, das Klima zu schützen, als es nicht zu
schützen. Die wichtigsten Entscheidungen drehen sich also nicht nur um die
Frage, wann man loslegt mit Klimaschutz, sondern dass man überhaupt loslegt –
denn jeder investierte Euro in Klimaschutz spart ein Vielfaches dessen ein, was
uns die Folgen des Klimawandels kosten werden!...“
Die Argumente des Kreis-Klimamanagers, dass es sinnvoll sei hier zu handeln, kann ich als Bürgermeister nur unterstreichen. Auf einer Bürgermeister-Fachtagung zum Thema "Energie- und Treibhausgasbilanzierung in SH / Klima-Navi", zu der der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag im August nach Rendsburg eingeladen hatte, wurden die Gemeinden darin bestärkt, eine Stelle für das Klimamanagement zu schaffen. Die Vorteile eines eigenen Klimamanagers oder einer -managerin und die derzeitigen Fördermöglichkeiten bei einer Antragstellung – die durch einen einmaligen kommunalen Corona-Förderzuschlag den Eigenanteil geringer ausfallen lassen, spricht für die Einrichtung einer solchen Stelle und damit der Antragstellung noch vor dem 31.12.2021 und der Einstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Der Umweltbeirat diskutiert derzeit diese Thematik aktuell u.a. in internen Arbeitssitzungen und Gesprächen sehr intensiv. Eine Beschlussfassung ist dazu noch nicht erfolgt, da noch Fragestellungen offen waren, die aber bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geklärt sein werden. Bis dahin soll auch eine finale Meinungsfindung erfolgt sein, deren Ergebnis die Umweltbeiratsvorsitzende in der Sitzung vortragen wird, so die Zusage von Frau Henning. Auf Amtsebene wurde dieses Thema in der Vergangenheit auch schon diskutiert – aber ohne dass es hier zu einem positiven Beschluss kam.
Aus der Abwägung der dargestellten Pro- und Kontra-Argumente empfiehlt sich für die Gemeinde Schönberg die Schaffung einer eigenen Stelle – entweder einer ganzen oder zumindest einer halben Stelle. Eine finale Beschlussfassung sollte, wenn nicht in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.10.2021, in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.11.2021 erfolgen, sofern noch im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Umweltbeirats und der Fraktionen ein Arbeitstreffen unter Einbeziehung des Kreis-Klimanagers wie angeboten („Vorschlag weiteres Vorgehen“) vor einer finalen Beschlussfassung in der Gemeindevertretung gewünscht sei.
Die Stadt Plön (8.987 Einwohner) zum Beispiel hat seiner Zeit ohne größere Vorberatungen oder Vorlagen (lediglich in der Stellenberatung für die Haushaltsaufstellung) die Schaffung einer solchen Stelle beraten und beschlossen und mit dem eigenen Klimamanagement sehr gute Erfahrungen gemacht. Hierbei ist aber anzumerken, dass der Eigenanteil in Plön bei nur 10 Prozent lag, da die Stadt Plön den Vorteil genießt als Fehlbetragskommune einen höheren Zuschuss bei einer solchen Förderung als die Gemeinde Schönberg erhalten konnte bzw. kann.
Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Gemeinde Schönberg ist eine zeitnahe positive Beschlussfassung von Vorteil, zumal sie auch Haushaltsrelevanz hätte und bei entsprechendem positiven Förderbescheid eine umgehende Ausschreibung der Stelle erfolgen könne. Der Bewilligungszeitraum einer Förderung beträgt 24 Monate. Zum Ende dieses Zeitraums kann die Gemeinde Schönberg sich entscheiden, ob ein Antrag zur Folgefinanzierung einer solchen Stelle gestellt werden soll oder ob man stattdessen umschwenken möchte und Mitglied einer Klimaagentur des Kreises werden möchte, die bis dahin ggf. schon gegründet sein sollte.
Als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt sind auch die beiden Präsentationen aus der Umweltbeiratssitzung vom 8.09.2021, zudem wird Herr Reißig an der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses teilnehmen, einen Input liefern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Einrichtung einer vollen gemeindlichen Personalstelle eines Klimaschutzmanagers u.a. zur Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Schönberg und empfiehlt der Gemeindevertretung die Beantragung der Förderung einer solchen Stelle noch vor dem 31.12.2021 zu beschließen und entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 einzuplanen.
Für die Haushaltsplanungen 2022 und 2023 sollen entsprechende Mittel vorgesehen werden:
- 60.000,- Euro p.a. für Personalausgaben
- 30.000,- Euro p.a. für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Prozessunterstützung und der Öffentlichkeitsarbeit
- 500,- Euro p.a. für Fortbildungen und Dienstreisen
Gesamtkosten Klimamanagement: 90.500 Euro (bzw.181.000 Euro für 2 Jahre).
Dem gegenübergestellt werden Haushaltseinnahmen durch die zu beantragende Förderung in Höhe von 67.875,- Euro, so dass ein Eigenanteil zur Finanzierung des gemeindlichen Klimaschutzmanagements in Höhe von 22.625,- Euro pro Jahr für die Gemeinde verbleibt.
Zum Abschluss des ersten Projektzeitraums von 24 Monaten soll darüber neu entschieden werden, ob ein erneuter Antrag zur Folgefinanzierung einer solchen Stelle gestellt werden soll oder ob man stattdessen umschwenken möchte und Mitglied einer Klimaagentur des Kreises Plön werden möchte.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Einrichtung einer halben gemeindlichen Personalstelle eines Klimaschutzmanagers u.a. zur Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Schönberg und empfiehlt der Gemeindevertretung die Beantragung der Förderung einer solchen Stelle noch vor dem 31.12.2021 zu beschließen und entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2022 einzuplanen.
Für die Haushaltsplanungen 2022 und 2023 sollen entsprechende Mittel vorgesehen werden:
- 30.000,- Euro p.a. für Personalausgaben
- 30.000,- Euro p.a. für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Prozessunterstützung und der Öffentlichkeitsarbeit
- 500,- Euro p.a. für Fortbildungen und Dienstreisen
Gesamtkosten Klimamanagement: ca. 60.500 Euro (bzw. ca. 121.000 Euro für 2 Jahre).
Dem gegenübergestellt werden Haushaltseinnahmen durch die zu beantragende Förderung in Höhe von 45.375,- Euro, so dass ein Eigenanteil zur Finanzierung des gemeindlichen Klimaschutzmanagements in Höhe von 15.125,- Euro pro Jahr für die Gemeinde verbleibt.
Zum Abschluss des ersten Projektzeitraums von 24 Monaten soll darüber neu entschieden werden, ob ein erneuter Antrag zur Folgefinanzierung einer solchen Stelle gestellt werden soll oder ob man stattdessen umschwenken möchte und Mitglied einer Klimaagentur des Kreises Plön werden möchte.