Betreff
Beschaffung eines elektrohydraulischen Rettungssatzes als Arbeitsgerät für das HLF 20
Vorlage
WENDT/BV/114/2021
Aktenzeichen
III.2.2/130.17/20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Jede Maßnahme ist gesondert zu beschließen.

Bei Feuerwehrfahrzeugen werden nur das Fahrgestell  und der Aufbau gefördert.

Etwaige Förderungen für förderfähige Feuerwehrgerätschaften als Beladung nach Nummer 2.2 der Richtlinie sind separat zu beantragen.

 

Als Arbeitsgerät für dieses Fahrzeug ist ein Rettungssatz zur Durchführung technischer Hilfe vorgesehen.

Die Kosten zur Beschaffung eines Rettungssatzes belaufen sich auf ca. 30.000 EUR. 

Die Beschaffung von Feuerwehrgerätschaften zur Durchführung technischer Hilfe wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn die Gerätschaften den Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht.

 

Der Fördersatz für Feuerwehrgerätschaften zur Durchführung technischer Hilfe bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten,  beträgt derzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag inklusive Mehrwertsteuer von 15.000,- EUR.

 

Ein Förderbetrag von voraussichtlich 6.000,- EUR ist somit zu erwarten.

 

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens  nach § 23 FAG  sind gem. 5.1 der Richtlinie mit den erforderlichen Unterlagen (Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung) bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines Rettungssatzes zur Durchführung technischer Hilfe als Ausrüstung für den zu beschaffenden HLF 20.

 

 

Ein Förderantrag ist bis zum 31. Oktober an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.