Sachverhalt:
Jede Maßnahme ist
gesondert zu beschließen.
Bei Feuerwehrfahrzeugen werden nur das Fahrgestell und der Aufbau gefördert.
Etwaige Förderungen für förderfähige Feuerwehrgerätschaften als Beladung nach Nummer 2.2 der Richtlinie sind separat zu beantragen.
Als Arbeitsgerät für
dieses Fahrzeug ist ein Rettungssatz zur Durchführung technischer Hilfe
vorgesehen.
Die Kosten zur
Beschaffung eines Rettungssatzes belaufen sich auf ca. 30.000 EUR.
Die Beschaffung von
Feuerwehrgerätschaften zur Durchführung technischer Hilfe wird durch das Land
Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung
bezuschusst, wenn die Gerätschaften den Normen des Deutschen Instituts für
Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht.
Der Fördersatz für
Feuerwehrgerätschaften zur Durchführung technischer Hilfe bei Gemeinden, die
Schlüsselzuweisungen erhalten, beträgt
derzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag inklusive Mehrwertsteuer von 15.000,-
EUR.
Ein Förderbetrag von
voraussichtlich 6.000,- EUR ist somit zu erwarten.
Anträge auf
Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des
Feuerlöschwesens nach § 23 FAG sind gem. 5.1 der Richtlinie mit den
erforderlichen Unterlagen (Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die
Sitzung der Gemeindevertretung) bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die
Landrätin des Kreises Plön zu richten.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines Rettungssatzes zur
Durchführung technischer Hilfe als Ausrüstung für den zu beschaffenden HLF 20.
Ein Förderantrag ist bis zum 31. Oktober an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.