Sachverhalt:
Die Kosten zur
Neubeschaffung eines HLF 20 belaufen sich auf ca. 350.000 EUR.
Die Beschaffung
eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn das Fahrzeug den
Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien
des Innenministeriums entspricht.
Der Fördersatz für
Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten, beträgt derzeit 40%, bei einem
Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive
Mehrwertsteuer für ein HLF 20 von 285.000,-
EUR.
Gemäß Nr. 3.5 der
Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens wird die Zuwendungssumme pauschal
um 5.000,- EUR erhöht, wenn dies mit einem Allradfahrgestell ausgestattet ist.
Ein Förderbetrag von
voraussichtlich 119.000,- € ist somit zu erwarten.
Da mehrere Gemeinden
des Amtes Probstei an der Beschaffung eines Feuerwehrzeuges interessiert sind,
gibt es gem. 3.2 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens die
Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung, mit der sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte
erhöht.
Wenn die
Durchführung der Ausschreibung dann noch einem fachkundigen Dritten übertragen
wird, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, erhöht sich der
Fördersatz gem. 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens um weitere
5 Prozentpunkte.
Demnach könnte eine
Fördersumme in Höhe von 147.500 EUR erzielt werden.
Anträge auf
Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des
Feuerlöschwesens nach § 23 FAG sind gem. 5.1 der Richtlinie mit den
erforderlichen Unterlagen (Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die
Sitzung der Gemeindevertretung und Feuerwehrbedarfsplan) bis zum 31. Oktober
für das Folgejahr an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines HLF 20 mit
Allradfahrgestell
Alternative1:
ohne gemeinsame
Beschaffung mehrerer Kommunen,
die Fördersumme
beträgt max. 119.000 EUR.
Alternative 2:
als gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen, bei der die Ausschreibung über einen externen Dritten erfolgt, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet,
die Fördersumme beträgt max. 147.500.
Ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 31. Oktober an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.