Betreff
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 als Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug 8/6
Vorlage
WENDT/BV/113/2021
Aktenzeichen
III.2.2/130.17/20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Kosten zur Neubeschaffung eines HLF 20 belaufen sich auf ca. 350.000 EUR. 

Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer als Anteilsfinanzierung bezuschusst, wenn das Fahrzeug den Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht.

 

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten,  beträgt derzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive Mehrwertsteuer  für ein HLF 20 von 285.000,- EUR.

 

Gemäß Nr. 3.5 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens wird die Zuwendungssumme pauschal um 5.000,- EUR erhöht, wenn dies mit einem Allradfahrgestell ausgestattet ist.

Ein Förderbetrag von voraussichtlich 119.000,- € ist somit zu erwarten.

 

Da mehrere Gemeinden des Amtes Probstei an der Beschaffung eines Feuerwehrzeuges interessiert sind, gibt es gem. 3.2 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung, mit der sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöht.

Wenn die Durchführung der Ausschreibung dann noch einem fachkundigen Dritten übertragen wird, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet, erhöht sich der Fördersatz gem. 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens um weitere 5 Prozentpunkte.

Demnach könnte eine Fördersumme in Höhe von 147.500 EUR erzielt werden.

 

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens  nach § 23 FAG  sind gem. 5.1 der Richtlinie mit den erforderlichen Unterlagen (Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung und Feuerwehrbedarfsplan) bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines HLF 20 mit Allradfahrgestell 

 

Alternative1:

ohne gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen,

die Fördersumme beträgt max. 119.000 EUR.

 

 

Alternative 2:

als gemeinsame Beschaffung mehrerer Kommunen, bei der die Ausschreibung über einen externen Dritten erfolgt, der für von ihm zu vertretende Vergabefehler haftet,

die Fördersumme beträgt max. 147.500.

 

 

Ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 31. Oktober an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.