Betreff
Gründung eines Zweckverbandes zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/520/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.05.2021 wurde u.a. beschlossen, die vorhandene Standortanalyse zum Bau einer Schwimmhalle um alle in Frage kommenden Standorte zu erweitern. Außerdem sollten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle vorgelegt werden. Im Anschluss sollten Gespräche mit den Umlandgemeinden aufgenommen werden.

 

Das Gutachten ist der Anlage beigefügt und ist den Fraktionen bereits inhaltlich erläutert worden.

 

Auf wiederholende Erklärungen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Es ist zu konstatieren, dass das Gutachten in seinen Aussagen klar und nachvollziehbar ist.

 

Dabei ergeben sich folgende Eckdaten:

 

Als Standort für ein durch einen Zweckverband getragene Schwimmhalle wird die Fläche südlich des Schmetterlingsweges am Ortseingang präferiert. Eine weitere Fläche, nämlich die zwischen Mergelgraben, Steiner Weg und Brodersdorfer Weg kommt ebenfalls in Betracht, weil sie ähnliche Voraussetzungen erfüllt.

 

Eine Grobbaukostenermittlung ergibt auf Basis eines Referenzbades Baukosten von ca. 18.400.000,00 €.

 

Die jährlichen Betriebskosten einschließlich Verzinsung und Abschreibung ergeben Kosten von 1.408.100,00 €.

 

Dazu ist folgendes anzumerken:

 

Der Standort entspricht den in den vergangenen Gesprächen mit den Umlandgemeinden geforderten Rahmenbedingungen.

 

Die Ausrichtung des Bades mit einem Angebot vorzugsweise für Schulen und Vereine entspricht ebenfalls den Anforderungen des Umlandes, wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass eine konkrete Entscheidung über Details im späteren Verfahren von dem noch zu gründenden Zweckverband zu treffen wären. Die Baukosten sind von realen Baukosten anderer Bäder abgeleitet und daher als realistisch zu betrachten.

 

Hinsichtlich der jährlichen Betriebskosten gilt im Grunde ähnliches. Für weitere Überlegungen wird davon ausgegangen, dass eine Aquise von Baukostenzuschüssen in Höhe von 50 % realistisch ist. Diese Zuschüsse mindern in gleichem Maße den Aufwand für Verzinsung und Abschreibung (vgl. Seite 31 des Gutachtens).

 

Anzumerken ist natürlich, dass auf dem Weg zu einem Zweckverband und zu einer Schwimmhalle diverse weitere Entscheidungen zu beraten und zu treffen sind. Natürlich sind noch diverse Fragen offen. Natürlich ist auch davon auszugehen, dass ein Zweckverband, dessen Aufgabe der Bau und Betrieb einer Halle sein wird, ein hohes Maß an Interesse haben wird, diese Aufgabe so wirtschaftlich und günstig vorzunehmen, wie es eben geht.

 

Die Klärung all dieser weiteren Fragestellungen ist notwendig, aber zu einem späteren Zeitpunkt. Jetzt ist es notwendig, belastbare und vor allem abschließende Entscheidungen über den Willen zum Beitritt eines Zweckverbandes zu treffen. Für diese Entscheidung liegen nunmehr alle erforderlichen Grundlagen vor.

 

Es gibt einen möglichen Standort. Es ist bekannt, in welchen Größenordnungen sich die Baukosten und die jährlichen Betriebskosten bewegen werden.

 

Zur Gründung eines Zweckverbandes:

 

Damit ein Zweckverband von mehreren Gemeinden gegründet werden kann, bedarf es u.a. des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der seitens der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss und in dem u.a. die Frage der Verteilung der Lasten, Stimmrechte und vieles mehr geregelt werden muss. Das Recht lässt dazu verschiedene Möglichkeiten zu. Dabei ist die Verteilung der Lasten im Wege einer Verbandsumlage von größtem Interesse.

 

Den Umlandgemeinden und den Fraktionen sind dabei verschiedene Modelle (Verteilung nach Einwohnerzahlen, Schülerzahlen oder der Finanzkraft) vorgestellt worden. Diese wären auch kombinierbar und müssen nach Verhandlungen mit weiteren Gemeinden ihren Niederschlag in dem o.a. Vertrag und der Verbandssatzung finden. Die öffentlich-rechtliche Aufgabe, die im Wege des Vertrages auf den Zweckverband zu übertragen wäre, müsste lauten „Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in der Gemeinde Ostseebad Laboe“.

 

Die Planungshoheit, in allen Fällen wären Planverfahren notwendig, verbleibt natürlich bei der Gemeinde, ist aber entsprechend auszuüben, da anderenfalls ein Bau einer Schwimmhalle nicht möglich wäre.

 

Allein die Klärung dieser Fragen wird im Falle einer ausreichenden Anzahl an Gemeinden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Aber ohne die Gründung eines Zweckverbandes wird es keinerlei Fortschritt im Verfahren geben. Erst nach Gründung eines Zweckverbandes, der sich dann als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Klärung der offenen Fragen annehmen kann, wird es einen echten Schritt in Richtung einer neuen Halle geben können.

 

Alle durchaus zu Recht noch auftauchenden Fragen sollten daher zurückgestellt und den notwendigen Beschlüssen zur Gründung eines Zweckverbandes untergeordnet werden.

 

Für die Beteiligung an einem Zweckverband sind die je nach Verteilungsmodell auf die Verbandsgemeinden zukommenden Kosten von besonderer Bedeutung. Auch hierzu sind den Fraktionen bereits Erläuterungen gegeben und Berechnungen zur Verfügung gestellt worden.

 

Aus den Verteilungsmodellen ergeben sich Konsequenzen, die nachfolgend kurz erläutert werden.

 

Bei Annahme eines 50%igen Baukostenzuschusses reduzieren sich die jährlichen Kosten durch verminderte Verzinsung und Abschreibung auf 1.000.500,00 €. In Erinnerung sei an dieser Stelle der bereits ältere Beschluss der Gemeindevertretung gebracht, abseits der rechnerischen Verteilung der Kosten einen Betrag von 200.000,00 € jährlich zu übernehmen.

 

Dieser spielt insoweit an dieser Stelle eine Rolle, als das z.B. die Gemeinde Heikendorf bei Verteilung der eben erwähnten 1.000.500,00 € ebenfalls auf einen Betrag in gleicher Größenordnung käme. Selbst die Gemeinde Schönkirchen läge bei Beträgen zwischen 154.000,00 € und 168.000,00 € jährlich.

 

Hintergrund der seinerzeitigen gemeindlichen Entscheidung war zum einen eine Anreizschaffung aber auch der gedankliche Ausgleich eines Standortvorteils. In Verwaltungsgesprächen ist mitgeteilt worden, dass in den Gemeinden des Amtes Schrevenborn der Beschluss so verstanden wurde, dass die Gemeinde Laboe einen Betrag von 200.000,00 € als Standortvorteil trägt und dann der Rest im Wege einer Verbandsumlage verteilt wird.

 

Mithin ergäbe dies Kosten in von 800.500,00 € jährlich (1.000.500,00 € abzgl. Standortvorteil 200.000,00 €), die im Wege einer Verbandsumlage zu verteilen wären. Über die exakte Verteilung wäre im Wege der Erstellung des o.a. öffentlich.-rechtlichen Vertrages dann zu verhandeln.

 

Im Ergebnis ergäbe sich dann eine Belastung der Gemeinde Laboe von rund 300.000,00 € jährlich (ca. 90.000,00 € Anteil zzgl. 200.000,00 € Standortausgleich). Für die Gemeinde Heikendorf ergäbe sich z.B. ein Betrag um die 155.000,00 €. Für die Gemeinde Schönberg ergäbe sich ein Betrag von ca. 110.000,00 €. Für übrige Gemeinden entsprechend.

 

Zum weiteren Vorgehen:

 

Allen bisher beteiligten Gemeinden sind das Gutachten und die Verteilungstabellen bereits übermittelt worden.

 

Es besteht Einigkeit, dass es zunächst eines Beschlusses der Gemeinde Laboe bedarf, um den nun notwendigen Start des Zweckverbandsgründungsprozesses zu ermöglichen. Im Anschluss soll im Rahmen einer Bürgermeisterrunde vor allem darüber beraten werden, wie weitere Gemeinden zu entsprechenden Beschlussfassungen kommen. Dabei ist es notwendig, dass zunächst die „größeren“ Gemeinden entsprechende Beschlüsse fassen. Selbst wenn, wie vor Jahren bereits geschehen, einige „kleinere“ Gemeinden positive Beschlüsse fassen, wäre ein Bau und ein Betrieb einer Schwimmhalle nicht möglich, weil das aufgebrachte finanzielle Volumen schlicht nicht reichen würde, um eine Halle zu bauen, geschweige denn zu betreiben.

 

Es ergeht folgender

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde beschließt, einem Zweckverband zum Bau und Betrieb einer Schwimmhalle in der Gemeinde Laboe beizutreten. Die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens sollen dabei Leitlinien bilden.
  2. Die Gemeinde erklärt sich bereit, einen jährlichen Betrag von 200.000,00 € als Standortvorteilsausgleich vorab zur Berechnung einer Verbandsumlage zu zahlen, höchstens bis zu einer Gesamtsumme von 300.000,00 € inklusive Standortvorteilsausgleich. Es wird von einem 50%igem Baukostenzuschuss ausgegangen.
  3. Die Gemeinde sichert die entsprechende Ausübung Ihrer Planungshoheit im Rahmen einer finalen Standortentscheidung durch den Zweckverband zu.
  4. Die Gemeinde erklärt sich bereit, die Aufgabe Bau und Betrieb einer Schwimmhalle auf den Zweckverband zu übertragen.
  5. Die Gemeinde richtet den Appell zur Fassung gleich bzw. ähnlich lautender Beschlüsse insbesondere an die „großen“ Gemeinden in den Ämtern Probstei und Schrevenborn
  6. Der Bürgermeister wird gebeten, im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz für einen Beitritt zum Zweckverband zu werben.