Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
Vorlage
PROBS/BV/088/2021
Aktenzeichen
II.910.02.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 4.139.700 € und Ausgaben in Höhe von 4.341.700 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist damit nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 202.000 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 647.700 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 490.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 154.500 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 374.400 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushaltes bedarf diese Kreditaufnahme der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Probsteierhagen nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2021 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Lenkungsausschuss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.