Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde
Probsteierhagen mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 4.139.700
€ und Ausgaben in Höhe von 4.341.700 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist damit
nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 202.000 €. Im
Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 647.700
EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 490.000 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 154.500 EUR gestiegen. Zur
anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme
i.H.v. 374.400 EUR. § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite. Aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushaltes bedarf
diese Kreditaufnahme der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Probsteierhagen nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das
Haushaltsjahr 2021 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages
erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den
Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag
für den Finanz- und Lenkungsausschuss:
Der
Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die
Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.