Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Barsbek
mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 831.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 150.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 37.100 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt lediglich um 800 EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Barsbek nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das
Haushaltsjahr 2021 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages
erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den
Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Vorschlag des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die im
Entwurf vorliegende Nachtragshaushaltssatzung
2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm.