Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Erneuter Entwurfs- undOffenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/697/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 67 für das Neubaugebiet hinter der Finnenhaussiedlung hat bereits nach Beschlussfassung vom 18.08.2020 in der Zeit vom 21.09.2020 bis 23.10.2020 und nach erneuter Beschlussfassung vom 08.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 18.01.2021 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden jeweils zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist noch nicht erfolgt.

 

Es ist nun aufgefallen, dass im Textteil B des Bebauungsplanes unter Nr. 10.1.3 aufgeführt ist, dass Dächer von Nebenanlagen von mehr als 6 qm und von Garagen zu begrünen sind, Carports sind nicht erwähnt. Der Planer, Herr Dr. Heisel, hat hierzu erklärt, dass gemäß der Garagenverordnung Schleswig-Holstein Carports offene Garagen sind und dementsprechend die Carports nicht gesondert im Bebauungsplan aufgeführt werden müssen. Der Jurist, Herr Dr. Becker, hat dem grundsätzlich zugestimmt, aber darauf hingewiesen, dass Carports in der Garagenverordnung anders definiert sind, als in der Baunutzungsverordnung. In der Baunutzungsverordnung werden Carports als überdachte Stellplätze definiert. Aus Rechtssicherheitsgründen empfiehlt Herr Dr. Becker den Text unter der Nr. 10.1.3 des Bebauungsplanes zu ergänzen um „überdachte Stellplätze“ und den Plan damit zu beschließen und eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann auf den Kreis Plön beschränkt werden, da andere Träger öffentlicher Belange nicht von der Ergänzung betroffen sind. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt. 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Auszug Textteil des Bebauungsplanes Nr. 67


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt, den Textteil B des Bebauungsplanes Nr. 67 unter der Nr. 10.1.3 Satz 2 zu ergänzen und damit wie folgt neu zu fassen: „Dächer von Nebenanlagen mit Grundflächen von mehr als 6 qm und von Garagen und überdachten Stellplätzen sind zu begrünen.“

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 wird mit der vorstehenden Ergänzung im Textteil Nr. 10.1.3 erneut beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird mit der entsprechenden Ergänzung gebilligt.

 

  1. Es wird weiter beschlossen, dass die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird und dass Anregungen nur noch zu dieser Änderung vorgetragen werden können.