Betreff
Sanierung der Südmole
Vorlage
LABOE/BV/509/2021
Aktenzeichen
GB Hafen
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen auf Basis der vorgeschlagenen Varianten ein Sanierungs- und Nutzungskonzept für die Südmole erstellen zu lassen und mit den Nutzer*innen abzustimmen.

 

Das Nutzergespräch hat am 23.06.2021 stattgefunden. Im Gespräch wurden 4 verschiedene Varianten vom Büro ITT Port Consult vorstellt.

Dem anliegenden Protokoll entnehmen Sie die dort vorstellten Varianten 1 bis 4 sowie weitere Einzelheiten.

 

In dem Nutzergespräch wurde von Seiten der DGzRS eine Idee vorgestellt, die letztendlich die Zustimmung der Nutzerrunde erhalten hat. Die Entwurfsskizze der DGzRS ist dem Protokoll beigefügt.

 

Diese Skizze wurde im Anschluss an dem Termin vom Büro ITT in zwei Varianten (Varianten 5 und 6) umgesetzt, siehe Anlage. Diese Entwürfe hat das Büro mit einer Stellungnahme versehen (Kurzdarstellung der Vorzugsvariante).

 

Hinsichtlich der technischen Ausführung besteht die Möglichkeit des Neubaus von Spundwänden oder die Ausführung mit vorgehängten Betonfertigteilen. Diese beiden Ausführungen sollten im Hinblick auf die Kosten untersucht und gegenübergestellt werden.

 

Im Fazit wird empfohlen, der im Nutzergespräch befürworteten Vorzugsvariante zu zustimmen. Die Varianten 5 und 6 unterscheiden sich lediglich in der Position der Fischerhütten.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Protokoll vom Nutzergespräch vom 23.06.2021, nebst Plänen zu Variante 1 bis 4 sowie Entwurfsskizze der DGzRS
  2. Pläne zur Vorzugsvariante 5 und 6 nebst Kurzdarstellung

Beschlussvorschlag:

 

Für den Werkausschuss:

Der Werkausschuss „Hafen, Tourismus und Schwimmhalle“ empfiehlt der Gemeindevertretung der oben dargestellten Vorzugsvariante (Variante 5/6) zuzustimmen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Kostenrahmen für die Sanierung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro zu erstellen.

Dabei sind die zwei verschiedenen technischen Ausführungen hinsichtlich der Kosten gegenüberzustellen.

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung stimmt der oben dargestellten Vorzugsvariante (Variante 5/6) zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Kostenrahmen für die Sanierung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro zu erstellen.

Dabei sind die zwei verschiedenen technischen Ausführungen hinsichtlich der Kosten gegenüberzustellen.