Sachverhalt:
Gemäß
§ 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Ostseebad Laboe ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten über und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die über- und
außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung
der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 5.500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung
als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von
8.720,71 € entstanden.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.720,71 € zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.720,71 € zur Kenntnis.