Betreff
Schulverpflegung, hier Erlass einer Verpflegungssatzung
Vorlage
SV/BV/097/2021
Aktenzeichen
III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bisher wird das Entgelt für die Mittagsverpflegung, die von der Mensa im Kinder- und Jugendhaus produziert und ausgegeben wird, als privatrechtliches Entgelt erhoben. Sowohl die Ausgaben für die Lebensmittel etc. zur Produktion der Mittagsverpflegung als auch die Entgelteinnahmen werden über s.g. Verwahrkonten abgewickelt. Daneben besteht bei der Gemeinde Schönberg ein weiteres Verwahrkonto für die Verwaltung des Mittagstischfonds der Gemeinde.

 

In diesem System haben sich zwischenzeitlich mehrere Schwachstellen gezeigt, die inzwischen zu einem sich aufsummierenden Defizit auf dem Verwahrkonto der Mittagsverpflegung des Schulverbandes geführt hat, welches aus dem laufenden Haushalt ausgeglichen werden muss.

 

Folgende Ursachen für die Entstehung von Defiziten sind zu nennen:

 

  • Privatrechtliche Entgelte, die von Personensorgeberechtigten für die Mittagsverpflegung ihres Kindes nicht gezahlt werden, können durch die Amtskasse selbst nicht vollstreckt werden. Hier muss in jedem Einzelfall ein Titel beim zuständigen Amtsgericht erwirkt werden. Dies ist zeit- und kostenaufwendig und wird deshalb bei kleineren Beträgen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht durchgeführt. Daraus entstehen Einnahmeverluste, die bewirken, dass die für die Lebensmittel- und Materialbeschaffung kalkulierten Einnahmen nicht erreicht werden und so ein Defizit entsteht.

 

  • Aus pädagogischen und sozialen Gründen ist es Prinzip der Mittagstischversorgung des Schulverbandes Probstei und der Gemeinde Schönberg, kein Kind von der Mittagsverpflegung auszuschließen. Dafür hat die Gemeinde Schönberg den Mittagstischfonds eingerichtet, der aus eigenen Mitteln der Gemeinde und aus Spenden gespeist wird. Der Fonds differenziert nicht zwischen Schönberger Kindern und Kindern aus dem Umland. Deshalb haben der Verbandsvorsteher und der Bürgermeister vereinbart, dass aus dem Fonds für jedes an bedürftige Kinder ausgegebene Essen nur 75% des Verpflegungspreises an den Schulverband gezahlt werden, also aktuell 1,88 € statt 2,50 € pro Mahlzeit. Das fehlende Viertel soll aus Mitteln des Schulverbandes ausgeglichen und so eine Umlandbeteiligung dargestellt werden. Dieser Ausgleich, der durch eine Auszahlung aus dem laufenden Schulverbandshaushalt an das Verwahrkonto „Mittagstisch“ hätte erfolgen müssen, ist seit mehreren Jahren nicht erfolgt, da keine Haushaltsmittel vorhanden waren.

 

  • In den Schulferien ist die Mensa nicht in Betrieb. Im Hort werden aber in allen Ferien, außer den Weihnachtsferien, ganztägig bis zu 80 Kinder betreut, denen Mittagsverpflegung gereicht werden muss. Dies wird durch Zulieferung der Verpflegung durch einen Caterer sichergestellt, hier beträgt der Preis pro Mahlzeit jedoch aktuell 3,10 €, also 0,60 € mehr als die Eltern für die Mittagsverpflegung pro Essen zahlen. Diese Differenz, hätte ebenfalls aus Haushaltsmitteln des Schulverbandes ausgeglichen werden müssen.

 

Aktuell beträgt das auf dem Verwahrkonto auszugleichende Defizit, das seit 2009 aufgelaufen ist,  aufgerundet 22.000,00 €.

Davon entfallen 14.000 € auf die Differenz der Fondserstattung zum tatsächlichen Mahlzeitenpreis und 8.000 € auf Zahlungsrückstände von Eltern und den Mehrpreis der Cateringverpflegung in den Ferien gegenüber dem Mahlzeitenpreis.

 

Geprüft wurde in diesem Zusammenhang, ob der festgesetzte Mahlzeitenpreis von 2,50 € für Schüler*innen und 4,50 für Erwachsene, der die Lebensmittel- und Materialkosten decken soll, zu niedrig festgesetzt wurde. Im Jahr 2020 wurden 23.160 Mahlzeiten ausgegeben, wofür Kosten für Lebensmittel und Materialien von 63.877,33 € entstanden sind. Es ergeben sich somit Durchschnittskosten pro Mahlzeit in Höhe von 2,76 €. Im Jahr 2020 waren jedoch pandemiebedingt höhere Kosten bei einer geringeren Produktionsmenge aufgrund erhöhter Hygienemaßnahmen, der Nutzung von recycelbaren Einweggeschirr für „to go Essen“ und des teilweise notwendigen Zukaufs von Fertigprodukten zu verzeichnen. Das Mensateam prognostiziert, dass der Mahlzeitenpreis von 2,50 / 4,50 € weiterhin für die Lebensmittel und Materialbeschaffung auskömmlich ist, wenn die Schulen wieder in den Normalbetrieb zurückkehren können. Eine Anhebung des Preises wäre dann nicht notwendig. Hier empfiehlt es sich die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2021 abzuwarten und auszuwerten. Eine Entscheidung über Preisänderungen könnte dann im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 getroffen werden.

 

Zur Vermeidung jahresübergreifender weiterer Defizite auf dem Verwahrkonto wurden folgende Lösungsvorschläge erarbeitet:

 

  • Die Mahlzeitenentgelte sollten baldmöglichst auf der Grundlage einer durch den Schulverband zu erlassender Verpflegungssatzung als öffentlich-rechtliche Gebühr erhoben werden. Dies ermöglicht bei Zahlungssäumigkeit eine Vollstreckung durch die Amtskasse. Eine solcher Satzungsentwurf wird derzeit erarbeitet, kann aber aktuell aufgrund mehrere zu prüfender rechtlicher Aspekte und der Abstimmung der Praktikabilität der Umsetzung der Satzungsregelungen mit den vor Ort handelnden Personen und den genutzten EDV-Systemen noch nicht vorgelegt werden.
  • In der Satzung soll festgelegt werden, dass die Abrechnung der in Anspruch genommenen Mahlzeiten künftig monatlich nachträglich im Lastschriftverfahren erfolgt. Aktuell erfolgt dieses auf Guthabenbasis auf der Mensacard, wobei bei fehlenden Guthaben trotzdem aus sozialen und pädagogischen Gründen Essen ausgegeben werden.
  • Die Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die Mittagstischentgelte bzw. den Einkauf von Lebensmitteln und Materialien soll nicht mehr über Verwahrkonten sondern über den laufenden Haushalt erfolgen. Dazu wäre eine Einnahmehaushaltsstelle für die Einnahme von Gebühren für die Teilnahme an der Verpflegung und eine Ausgabehaushaltsstelle für den Lebensmittel- und Materialeinkauf zu schaffen. Die Einnahme- und Ausgabeentwicklung wäre damit transparenter und damit eine Nachsteuerung zeitnah möglich. Trotzdem entstehende Defizite, z.b. aus der Differenz der Fondserstattung zum eigentlichen Aufwand und aus der kostenintensiveren Beschaffung der Mahlzeiten für den Hort in Ferienzeiten, würden jährlich automatisch im Rahmen der Jahresrechnung ausgeglichen.
  • Es erfolgt zum jeweiligen Ende eines Schulhalbjahres eine Evaluation der Ausgaben und Einnahmen durch die Verwaltung mit einer Empfehlung zur Anpassung der Mahlzeitenentgelte an die Verbandsvertretung.

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Verbandsvertretung:

 

  1. Das Defizit des Verwahrkontos 27VV59 aus dem laufenden Haushalt des Schulverbandes auszugleichen und die dafür notwendigen Mittel bereit zu stellen und
  2. die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Maßnahmen  zur Änderung der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Mensaverpflegung umzusetzen.