Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
ZAS/IV/030/2021
Aktenzeichen
II
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keinerlei über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Die Verbandsversammlung nimmt dieses zur Kenntnis.