Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Probsteierhagen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Im laufenden Haushaltsjahr 2021 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise keine unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 93.302,89 €
entstanden. Hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 93.302,89 € wird die Zustimmung erteilt.