Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
KÖHN/BV/066/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 830,56 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind keine erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind,  entstanden.

 

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 830,56 € zur Kenntnis.