Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt
die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 830,56 € entstanden.
Darüber
hinaus sind keine erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die
den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000,00 €
übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, entstanden.
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 830,56 € zur Kenntnis.