Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg / Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/098/2009
Aktenzeichen
II.1 / 23
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landrat des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Treurat GmbH mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2008 vorzunehmen. Diese Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden. Die Schlussbesprechung, an der u. a. auch Vertreter der Selbstverwaltung teilnahmen, fand am 27.10.2009 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter der Prüfungsbehörde anwesend war, hat der Wirtschaftsprüfer Jordan den Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 01.10.2009 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet. Im Rahmen der Schlussbesprechung aufgetretene Fragen wurden mit Schreiben 03.11.2009 beantwortet. Der Jahresverlust 2008 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 erwirtschaftet wurde, beziffert sich auf 117.430,34 EUR. Der geplante Jahresverlust wurde dagegen mit 156.600,00 EUR angenommen.

 

Wie dem übersandten Prüfungsbericht unter Tz 71 (Seite 18) zu entnehmen ist, resultiert der Jahresverlust aus den verminderten Umsatzerlösen sowie den erhöhten Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten (insbesondere Preiserhöhungen im Energiebereich).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat im Prüfungsbericht dargelegt, dass

 

  • das Anlagevermögen des Eigenbetriebes zu rund 69 % durch Eigenkapital gedeckt ist. Unter Berücksichtigung von Bankdarlehen und Darlehen der Gemeinde Schönberg ist das Anlagevermögen nahezu vollständig langfristig finanziert.

 

  • Rechnungswesen sowie Geschäftsführung keinen Anlass zur Beanstandung gaben.

 

  • der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt worden ist.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2008 vom 16.09.2009 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde Schönberg den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 27.11.2009 (Az. 11 - 524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 EigVO).

 

Nach § 8 Abs. 6 Satz 1 EigVO kann ein etwaiger Jahresverlust nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Nach § 8 Abs. 6 Satz 2 EigVO sind Gewinne der folgenden fünf Jahre zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann nach Maßgabe des § 8 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EigVO durch Absetzen von den Rücklagen des Eigenbetriebes ausgeglichen werden, wenn es die Eigenkapitalausstattung zulässt.

 

In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer wurde der in der Bilanz ausgewiesene Verlustvortrag in Höhe von 184.448,95 EUR aus den Wirtschaftsjahren bis 2007 durch eine Reduzierung des Stammkapitals ausgeglichen. Insoweit wird auf den Beschluss der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung SCHÖN/GV/03/2009 vom 31.03.2009 (TOP 4) verwiesen.

 

Eine Entscheidung ist daher lediglich noch im Zusammenhang mit dem Jahresverlust des Jahres 2008 zu treffen, der sich auf 117.430,34 EUR beziffert. Auf diesen Jahresverlust hat die Gemeinde bereits eine Vorauszahlung in Höhe von 156.600,00 EUR geleistet. Insoweit ist eine Überzahlung in Höhe von 39.169,66 EUR geleistet worden.

 

Die Werkleitung schlägt vor, mit dieser Überzahlung wie folgt zu verfahren:

 

Es erfolgt ein Vortrag auf neue Rechnung. Über die endgültige Verwendung des überzahlten Betrages wird im Rahmen der Haushaltsberatungen der Gemeinde Schönberg für das Haushaltsjahr 2010 entschieden werden.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat mit seinem Schreiben vom 27.11.2009 zum Jahresabschluss 2008 Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Schreiben des Gemeindeprüfungsamtes vom 27.11.2009

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss 2008 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg / Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2008 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss 2008 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg / Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.401.357,24 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

  1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2008, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 117.430,34 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresverlust wird durch die Zahlung von 117.430,34 EUR von der Gemeinde Schönberg an den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein ausgeglichen (Verlustausgleich). Die bereits geleistete Zahlung in Höhe von 156.600,00 EUR wird mit dem Anspruch auf Verlustausgleich verrechnet.

 

  1. Der nach der Verrechnung bestehende Anspruch der Gemeinde Schönberg gegenüber dem Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein in Höhe von 39.169,66 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Über die endgültige Verwendung des überzahlten Betrages wird im Rahmen der Haushaltsberatungen der Gemeinde Schönberg für das Haushaltsjahr 2010 entschieden werden.