Betreff
Stand und Einführung in die Städtebauförderung
Vorlage
SCHÖN/IV/631/2021
Aktenzeichen
II.3.11
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg wurde mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist die Durchführung sogenannter Vorbereitender Untersuchungen (VU) und die Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) erforderlich. Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Gemeinde Schönberg erbringt ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

Die Förderung ist dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mindern.

Die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets betrifft den Ortskern, vom Schulgelände bis zum Eichkampredder, siehe Plananlage. Diese Festlegung ist Voraussetzung für die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK). Weitere Fördervoraussetzung ist die Erstellung eines aktuellen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes, dessen Ergebnisse im IEK zu berücksichtigen sind.

 

Der Auftrag für die VU und das IEK wurde an das Planungsbüro BIG Städtebau GmbH vergeben, das bereits mit den Voruntersuchungen gestartet ist. Der Einleitungsbeschluss für VU+IEK wurde im März 2021 erneuert, mit der Analyse wurde bereits Ende vergangenen Jahres begonnen. Für Mai ist die erste öffentliche Information und Beteiligung in digitaler und analoger Weise geplant.

 

Die zuständige Projektleiterin, Frau Anders-Brockmöller, wird in der Sitzung eine allgemeine Einführung in die Städtebauförderung geben und über den aktuellen Stand der VU und des IEK berichten.