Betreff
Rahmenvereinbarung für Baumpatenschaften
Vorlage
SCHÖN/IV/630/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Ein besonderes Anliegen des Umweltbeirats ist es, durch das Anpflanzen neuer blühender Obstbäume bzw. der Schaffung von sogenannten Streuobstwiesen die regionale Flora und Fauna zu unterstützen. Im Frühjahr 2020 wurden nun auf Vermittlung des Umweltbeirats von einer Gruppe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern auf einer gemeindlichen Grünfläche entlang eines Wanderwegs hinter dem Älvdalenweg, zusätzlich zu den dort bestehenden 9 Bäumen, weitere 14 Obstbäume als Spende für die Gemeinde neu gepflanzt.

 

Mit dieser Gruppe aber auch mit potentiell weiteren engagierten Bürgerinnen und Bürgern soll auf Basis eines Rahmenvertrags eine Patenschafts-Vereinbarung geschlossen werden, die folgende Punkte beinhaltet soll:

 

Pflege

 

Mähen: Zweimal jährliches Mähen erfolgt vermittels Balkenmähwerk durch die Paten oder nach Absprache durch den Bauhof.  (Zweimaliges Mähen fördert auf Dauer den Artenreichtum der Pflanzen und hat somit erheblichen, positiven Einfluss auf die generelle, ökologische Vielfalt von Streuobstwiesen. Balkenmähwerke mit Doppelmesserbalken haben sich hierbei als schonendstes Mittel hinsichtlich der Fauna erwiesen.)

 

Der Schnitt darf nicht liegen bleiben. Er wird in Absprache mit dem Bauhof entsorgt, nachdem er auf der Fläche einigermaßen abgetrocknet ist. (Dies dient dazu, Insekten und Kleintieren die Möglichkeit der Flucht aus dem Mähgut zu geben. Link zur Pflege von Wiesenflächen: https://buntewiese-stuttgart.de/richtiges-maehen.html)

 

Baumschnitt: Der Schnitt erfolgt durch die Paten unter fachlicher Anleitung. Die Abfuhr der Äste erfolgt je nach Menge durch die Paten oder den Bauhof, wünschenswert ist jedoch eine Ablage in Schattenbereichen als Unterkunft für Kleintiere und Insekten.

 

Auf dem Boden liegende Früchte werden auf den Wegen - oder bei größeren Mengen auch unter den Bäumen - in der Regel durch die Paten entsorgt. So soll sichergestellt werden, dass durch liegengebliebenes Fallobst in Verbindung mit Wespen keine zusätzliche Gefahr für Passanten entsteht. Der Bauhof kann bei der Abfuhr in Absprache unterstützen.

 

Nutzung

 

Ernte: Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen sich an den Früchten dieser öffentlichen Obstbäume bedienen. Es gibt keine Beschränkung auf die Paten der Bäume.

 

Verkehrssicherungspflicht

 

Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der Gemeinde. Sie hat das Recht jederzeit die Bäume zu fällen, insbesondere, wenn nach Sturmschäden oder aufgrund mangelhafter Pflege durch diese eine Gefahr für dritte ausgeht.

 

 

Die Patenschafts-Vereinbarung soll nach Kenntnisnahme durch den für die gemeindlichen Grundstücke zuständigen Haupt- und Finanzausschuss auf den Weg gebracht werden. Eine regelmäßige Berichterstattung zu aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich soll dann aber zukünftig im Bau- und Verkehrsausschuss und natürlich auch im Umweltbeirat erfolgen.