Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
7.298.158,45 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
7.298.158,45 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
|
|
Verwaltungshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
6.967.500,00 € |
6.932.234,99 € |
|
Soll-Ausgaben: |
6.967.500,00 € |
6.932.234,99 € |
|
|
Vermögenshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
390.200,00 € |
365.923,46 € |
|
Soll-Ausgaben: |
390.200,00 € |
365.923,46 € |
|
Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung für den allgemeinen
Haushalt in Höhe von insgesamt 114.143,56
EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 292.331,99 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.472.178,00 €.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 76.227,57 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 8+9 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung:
Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 18
Amtsordnung (AO) i.V.m. § 94 Abs. 3
Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 76.227,57 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss:
Gem. § 18 AO i.V.m. § 94 Abs. 3 GO beschließt
der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 76.227,57
€ werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt