Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/623/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 10.12.2020 dafür ausgesprochen, die Neufassung der Hauptsatzung spätestens in seiner Sitzung am 27.04.2021 zu beraten. Beweggrund war der Wunsch, eine Regelung aufzunehmen, die in bestimmten Situationen die Möglichkeit eröffnet, Sitzungen als Videokonferenzen durchzuführen. 

 

Ich übersende Ihnen nun einen Entwurf für eine Neufassung der Hauptsatzung, der anhand des aktuellen Satzungsmusters erstellt wurde.

 

Die Änderungen zum derzeit geltenden Regelwerk sind in „rot“ dargestellt.

 

Die Regelungen über die Veröffentlichungen fußen auf einer Neuregelung der Bekanntmachungsverordnung, die mit Inkrafttreten zum 29.10.2020 geändert wurde. Nach dieser Änderung ist gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung im Gegensatz zur vorherigen Fassung nun eine ausschließliche Internetbekanntmachung möglich. Für eine ortsübliche Bekanntmachung nach dem BauGB genügt diese Form zwar nicht, aber zumindest für die Bekanntmachungen der Sitzungen gilt dann, dass sie rechtssicher bekannt gemacht sind, wenn sie auf der Homepage veröffentlicht sind. Dies soll nicht heißen, dass man die Bekanntmachungen nicht mehr im Herold veröffentlicht, nur für die Rechtwirksamkeit ist dies dann nicht mehr entscheidend. Die gewählte Formulierung entspricht dem Satzungsmuster.

 

Zum Thema Videokonferenzen übersende ich Ihnen die gemeinsame Handreichung der kommunalen Landesverbände an, die fortlaufend angepasst wird. Hieraus wird deutlich, dass es noch viele offene Fragen technischer und organisatorischer Art zu klären gibt, bevor Sitzungen als Videokonferenzen rechtssicher durchgeführt werden können.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf für eine Neufassung der Hauptsatzung

Gemeinsame Handreichung der kommunalen Landesverbände zum Thema Videokonferenzen