Betreff
Beantragung von Fördermitteln für einen Kunstrasenplatz
Vorlage
SCHÖN/BV/616/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntlich hatte die Gemeindevertretung am 29.09.2020 beschlossen, aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 einen Antrag auf Bezuschussung für den Bau eines Kunstrasens zu stellen. Auf die ausführlichen Informationen in der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/555/2020 wird hierzu veriwesen.

 

Als wesentliche Argumente für den Bau eines Kunstrasenplatzes wurde angeführt, dass die komplette Sportanlage wegen der veralteten und sanierungsbedürftigen Platzbeschaffenheit zumeist nur in den Monaten April bis Oktober nutzbar und bespielbar ist. In den Monaten November bis März ist aktuell ein geregelter Spiel- und Trainingsbetrieb aufgrund der Witterung meist nicht mehr möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf für einen ganzjährig nutzbaren Sportplatz sehr groß ist. Rund 300 Kinder und Jugendliche und rund 150 Erwachsene nutzen die Anlage regelmäßig.

 

Als Anlage beigefügt sind als Befürworter für den Bau eines Kunstrasenplatzes die „Stellungnahme des TSV Schönberg zum Bau eines Kunstrasenplatzes in Schönberg“ als wesentlichen Nutzer des Sportplatzes und „Wichtige Argumente für den Antrag zum Bau eines Kunstrasenplatzes an der Strandstraße in Schönberg“, erstellt von den Sportpädagogen Heiko Lükemann und Uli Schröder.

 

Ebenso beigefügt ist die für die Antragstellung erstellte Bewertung eines Kunstrasenplatzes an dieser Stelle durch den Landschaftsarchitekten und Sachverständigen Dipl.-Ing. Holger Muhs zum Thema „Barrierefreiheit“ und zum Thema „Berücksichtigung Umwelt und Klimaschutz“, die für die Meinungsbildung zur Frage der Erstellung eines Kunstrasenplatzes sehr hilfreich ist.

 

In der Gemeindevertretung ist am 29.09.2020 nachstehender Beschluss einstimmig gefasst worden:

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister bis zum 15. Oktober 2020 einen Antrag für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße aus dem Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Die Gemeinde Schönberg bekennt sich damit dazu, die Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Falle einer Förderzusage im Jahr 2021 auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße umzusetzen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Haushaltsplanung 2021 einen Investitionsbetrag von 800.000 Euro einzustellen.

 

  1. Die finale Freigabe erfolgt durch die Gemeindevertretung.

 

  1. Da ein ganzes Fußballfeld mit Kunststoff bedeckt wird, wird die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein Betrag von 5% der Investitionssumme für die Anlage einer neuen Ausgleichsfläche oder für die Aufwertung einer bereits vorhandenen Fläche(n) im Haushalt eingestellt. Die Ausarbeitung von Vorschlägen wird dem Umweltbeirat übertragen. Die Gemeindevertretung wird nach Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss final darüber entscheiden.

 

Daraufhin wurde durch die Amtsverwaltung am 13.10.2020 ein entsprechender Zuschussantrag auf den Weg gebracht. Dieser wurde leider wegen der Vielzahl an Projektanträgen abschlägig beschieden. In der Rückmeldung zu dem Antrag hieß es, dass für das Programmjahr 2020 durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten rd. 6,017 Mio. Euro für ausgewählte Projekte von Gemeinden in der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden und dass das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein nach Auswertung der Anträge mit Genehmigung des Bundes eine Förderung für folgende Projekte vorgesehen hat: Gemeinde Trappenkamp - Neubau einer Dreifeldsporthalle und Stadt Flensburg - Sanierung des Stadions Volkspark.

 

Die Umweltbeiratsvorsitzende, Frau Gisela Henning, hatte sich im Nachgang zu der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ablehnend zu dem Thema Kunstrasenplatz geäußert und sich gegen einen Kunstrasen ausgesprochen (eine Beschlussempfehlung dazu konnte aber bislang, bedingt durch die Corona-Maßnahmen, formell durch den Umweltbeirat noch nicht erfolgen. Diese ist nun für den 21. April 2021 vorgesehen.

 

Die Umweltbeiratsvorsitzende argumentierte zum Bau eines Kunstrasenplatzes wie folgt: „Können wir es vertreten in einer Zeit, in der aus Umweltschutzgründen überall - auch in unserer Gemeinde - Kunststoff in allen Varianten verpönt und z. T. schon verboten ist, ein nachgewiesen auf kaum berechenbaren Zeitraum extrem schädliches Material auf großer Fläche aufzubringen? Im Sinne einer ökologisch nachhaltig geführten Gemeinde, ergeben solche Szenarien wie Kunstrasenplätze keinerlei Sinn mehr“, und begründet ihre Ablehnung u.a. mit den Argumenten des Studenten der Ostfalia Hochschule und befürwortet stattdessen eine Sanierung des vorhandenen Platzes auf Naturrasenbasis. Ebenso beigefügt die Argumentationshilfe „Warum Naturrasen?“ ( www.plcaa.org )

 

Der Beschlussvorlage beigefügt wurde die von der Vorsitzenden zur Verfügung gestellten Auszüge aus der Bachelorarbeit  von Jöran Lange aus dem Jahr 2015 im Studiengang Sportmanagement an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften: "Welche Bauweise -Naturrasen oder Kunstrasen - eignet sich für ein Großspielfeld im Breitensport?". Darüber hinaus hat sie zur weiteren Information nachfolgende Adressen im Internet zu dem Thema benannt:

www.aargauerzeitung.ch/panorama/vermischtes/wenn-der-kunstrasen-zur-kostenfalle-wird-ld.1992424

https://www.ads-sportverwaltung.de/de/news-termine/mikroplasik

www.spektrum.de

www.sportstaettenrechner.de

www.polytan.de

www.sportstaettenkonzepte.de

 

In 2021 wird nunmehr ein neuer Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten aufgelegt, aus dem Städte und Gemeinden, die in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurden, wieder entsprechende Projektanträge stellen können. Damit besteht für die Gemeinde Schönberg wieder die Möglichkeit, 90 Prozent der Kosten für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes zu beantragen. Anmeldungen dafür müssen bis zum 30.04.2021 abgegeben werden.

 

Um entsprechende Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

a.         Der Bürgermeister wird beauftragt bis zum 30. April 2021 einen Antrag für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße aus dem Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Die Gemeinde Schönberg bekennt sich damit dazu, die Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Falle einer Förderzusage im Jahr 2022 auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße umzusetzen.

 

b.         Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Haushaltsplanung 2022 einen Investitionsbetrag von 850.000 Euro einzustellen.

 

c.         Die finale Freigabe erfolgt durch die Gemeindevertretung.

 

d.         Da ein ganzes Fußballfeld mit Kunststoff bedeckt wird, wird die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein Betrag von 5% der Investitionssumme für die Anlage einer neuen Ausgleichsfläche oder für die Aufwertung einer bereits vorhandenen Fläche(n) im Haushalt eingestellt. Die Ausarbeitung von Vorschlägen wird dem Umweltbeirat übertragen. Die Gemeindevertretung wird nach Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss final darüber entscheiden.