Sachverhalt:
Bekanntlich hatte die Gemeindevertretung am 29.09.2020 beschlossen, aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 einen Antrag auf Bezuschussung für den Bau eines Kunstrasens zu stellen. Auf die ausführlichen Informationen in der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/555/2020 wird hierzu veriwesen.
Als
wesentliche Argumente für den Bau eines Kunstrasenplatzes wurde angeführt, dass
die komplette
Sportanlage wegen der veralteten und sanierungsbedürftigen Platzbeschaffenheit
zumeist nur in den Monaten April bis Oktober nutzbar und bespielbar ist. In den
Monaten November bis März ist aktuell ein geregelter Spiel- und
Trainingsbetrieb aufgrund der Witterung meist nicht mehr möglich. Zudem
wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf für einen ganzjährig nutzbaren
Sportplatz sehr groß ist. Rund 300 Kinder und Jugendliche und rund 150 Erwachsene nutzen die Anlage
regelmäßig.
Als Anlage beigefügt sind
als Befürworter für den Bau eines Kunstrasenplatzes die „Stellungnahme des TSV
Schönberg zum Bau eines Kunstrasenplatzes in Schönberg“ als wesentlichen Nutzer
des Sportplatzes und „Wichtige Argumente für den Antrag zum Bau eines
Kunstrasenplatzes an der Strandstraße in Schönberg“, erstellt von den
Sportpädagogen Heiko Lükemann und Uli Schröder.
Ebenso beigefügt ist die für
die Antragstellung erstellte Bewertung eines Kunstrasenplatzes an dieser Stelle
durch den Landschaftsarchitekten und Sachverständigen Dipl.-Ing. Holger Muhs
zum Thema „Barrierefreiheit“ und zum Thema „Berücksichtigung Umwelt und Klimaschutz“,
die für die Meinungsbildung zur Frage der Erstellung eines Kunstrasenplatzes
sehr hilfreich ist.
In der Gemeindevertretung ist am 29.09.2020 nachstehender Beschluss einstimmig gefasst worden:
- Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister bis zum 15.
Oktober 2020 einen Antrag für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf
der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße aus dem
Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten beim
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Die Gemeinde Schönberg bekennt
sich damit dazu, die Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Falle einer
Förderzusage im Jahr 2021 auf der Fläche des bisherigen Trainingsplatzes
an der Strandstraße umzusetzen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Haushaltsplanung 2021
einen Investitionsbetrag von 800.000 Euro einzustellen.
- Die finale Freigabe erfolgt durch die Gemeindevertretung.
- Da ein ganzes Fußballfeld mit Kunststoff bedeckt wird, wird die
Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein
Betrag von 5% der Investitionssumme für die Anlage einer neuen
Ausgleichsfläche oder für die Aufwertung einer bereits vorhandenen
Fläche(n) im Haushalt eingestellt. Die Ausarbeitung von Vorschlägen wird
dem Umweltbeirat übertragen. Die Gemeindevertretung wird nach Vorberatung
im Bau- und Verkehrsausschuss final darüber entscheiden.
Daraufhin wurde durch die Amtsverwaltung am 13.10.2020 ein
entsprechender Zuschussantrag auf den Weg gebracht. Dieser wurde leider wegen
der Vielzahl an Projektanträgen abschlägig beschieden. In der Rückmeldung zu
dem Antrag hieß es, dass für das Programmjahr 2020 durch den Bund und das Land
Schleswig-Holstein im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von
Sportstätten rd. 6,017 Mio. Euro für ausgewählte Projekte von Gemeinden in der
Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden und dass das Ministerium für
Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein nach Auswertung der Anträge mit Genehmigung des Bundes eine Förderung
für folgende Projekte vorgesehen hat: Gemeinde Trappenkamp - Neubau einer
Dreifeldsporthalle und Stadt Flensburg - Sanierung des Stadions Volkspark.
Die Umweltbeiratsvorsitzende, Frau Gisela Henning, hatte sich im
Nachgang zu der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ablehnend zu dem
Thema Kunstrasenplatz geäußert und sich gegen einen Kunstrasen ausgesprochen
(eine Beschlussempfehlung dazu konnte aber bislang, bedingt durch die
Corona-Maßnahmen, formell durch den Umweltbeirat noch nicht erfolgen. Diese ist
nun für den 21. April 2021 vorgesehen.
Die Umweltbeiratsvorsitzende argumentierte zum Bau eines
Kunstrasenplatzes wie folgt: „Können wir es vertreten in einer Zeit, in der aus
Umweltschutzgründen überall - auch in unserer Gemeinde - Kunststoff in allen
Varianten verpönt und z. T. schon verboten ist, ein nachgewiesen auf kaum
berechenbaren Zeitraum extrem schädliches Material auf großer Fläche
aufzubringen? Im Sinne einer ökologisch nachhaltig geführten Gemeinde, ergeben
solche Szenarien wie Kunstrasenplätze keinerlei Sinn mehr“, und begründet ihre
Ablehnung u.a. mit den Argumenten des Studenten der Ostfalia Hochschule und
befürwortet stattdessen eine Sanierung des vorhandenen Platzes auf
Naturrasenbasis. Ebenso beigefügt die Argumentationshilfe „Warum Naturrasen?“ (
www.plcaa.org )
Der Beschlussvorlage beigefügt wurde die von der Vorsitzenden zur
Verfügung gestellten Auszüge aus der Bachelorarbeit von Jöran Lange aus dem Jahr 2015 im
Studiengang Sportmanagement an der Ostfalia Hochschule für angewandte
Wissenschaften: "Welche Bauweise -Naturrasen oder Kunstrasen - eignet sich
für ein Großspielfeld im Breitensport?". Darüber hinaus hat sie zur
weiteren Information nachfolgende Adressen im Internet zu dem Thema benannt:
www.aargauerzeitung.ch/panorama/vermischtes/wenn-der-kunstrasen-zur-kostenfalle-wird-ld.1992424
https://www.ads-sportverwaltung.de/de/news-termine/mikroplasik
In 2021 wird nunmehr ein neuer Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten aufgelegt, aus dem Städte und Gemeinden, die in das
Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wurden, wieder entsprechende
Projektanträge stellen können. Damit besteht für die Gemeinde Schönberg wieder
die Möglichkeit, 90 Prozent der Kosten für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes
zu beantragen. Anmeldungen dafür müssen bis
zum 30.04.2021 abgegeben werden.
Um entsprechende Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
a. Der Bürgermeister wird beauftragt bis zum 30. April 2021
einen Antrag für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des
bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße aus dem Förderprogramm
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten beim Ministerium für Inneres,
ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
zu stellen. Die Gemeinde Schönberg bekennt sich damit dazu, die Erstellung
eines Kunstrasenplatzes im Falle einer Förderzusage im Jahr 2022 auf der Fläche
des bisherigen Trainingsplatzes an der Strandstraße umzusetzen.
b. Der
Bürgermeister wird beauftragt, in die Haushaltsplanung 2022 einen
Investitionsbetrag von 850.000 Euro einzustellen.
c. Die finale Freigabe erfolgt durch die
Gemeindevertretung.
d. Da ein
ganzes Fußballfeld mit Kunststoff bedeckt wird, wird die Notwendigkeit eines
ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein Betrag von 5% der
Investitionssumme für die Anlage einer neuen Ausgleichsfläche oder für die
Aufwertung einer bereits vorhandenen Fläche(n) im Haushalt eingestellt. Die
Ausarbeitung von Vorschlägen wird dem Umweltbeirat übertragen. Die
Gemeindevertretung wird nach Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss final
darüber entscheiden.