Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.087.735,58 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.087.735,58 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
870.300 € |
937.687,05 € |
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Soll-Ausgaben: |
870.300 € |
937.687,05 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
84.000 € |
150.048,53 € |
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Soll-Ausgaben: |
84.000 € |
150.048,53 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 169.125,16 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 141.730,21 € aus. Der Schuldenstand beträgt 360.650,81 €.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 17.004,66 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.004,66 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
17.004,66 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt