Betreff
Parkgebührenverordnung Friedrichstr. und Buerbarg
Vorlage
LABOE/BV/472/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.11.2020 (LABOE/GV/06/2020) wurde auf Antrag der Fraktion Die Grünen folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu bitten, eine zeitnahe Prüfung der möglichen gebührenpflichtigen Parkplätze in der Friedrichstraße vorzunehmen. Ziel sollte es sein, zur Saison 2021 dort entsprechende Regelungen einzuführen.

Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, soll die Friedrichstraße in den Geltungsbereich der Jahresparkausweise unter §5 der Satzung aufgenommen werden sowie auch die Stichstraße Parkstraße zum Probsteier Platz Berücksichtigung finden“.

 

Die Prüfung, die der Gemeinde bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt wurde, hat ergeben dass nach den Maßstäben der Straßenverkehrsordnung in der Friedrichstraße auf gesamter Länge eine Parkraumbewirtschaftung mittels der Einrichtung von Parkscheinautomaten eingerichtet werden kann. Die Lage zum touristisch relevanten und ortskernnahen Bereich würde diese aus rein verkehrsrechtlichen und der Amtsverwaltung bekannten Gesichtspunkten rechtfertigen.

 

Der örtlichen Ordnungsbehörde wurden aber Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr bekannt, die über die rein verkehrsrechtlichen Erwägungen hinaus zu beachten waren und sind. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sich das ordnungsbehördliche Ermessen im Falle der Gefährdung des Brandschutzes nahezu auf 0 reduziert. Eine Abwägung der unterschiedlichen Schutzgüter ergibt zwangsläufig, dass zur Aufrechterhaltung des gesicherten Brandschutzes im Zweifel Parkplätze wegfallen (müssen). Dabei ist die örtliche Ordnungsbehörde auf das brandschutztechnische Fachwissen der Feuerwehr angewiesen.

 

Im Rahmen eines kurzfristigen Ortstermins wurden daher verschiedene Bereiche in der Friedrichstraße nach Vorgabe der Feuerwehr verortet, die künftig mit einem absoluten Haltverbot belegt werden müssen. Aus dem beigefügten Foto wird ersichtlich, dass das reine Durchfahren zwar technisch noch gerade möglich, aber für sich genommen schon zu knapp ist. Ein Entnehmen von Technik aus den Fahrzeugen heraus wäre aber nicht mehr möglich. Es sind daher mehrere Bereiche als Aufstell- und Bewegungsfläche auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung wird mit Zusatzzeichen, die auf den Brandschutz hinweisen, ausgestattet.

 

Im Ergebnis werden von 52 (je nach Fahrzeuglänge) Parkplätzen 13 entfallen. Es verbleiben 39 Parkplätze, die sich in 5 Abschnitte aufteilen.

 

So die Gemeinde an dem o.a. Beschluss festhält, ist zu beachten, dass für die Einrichtung einer Parkscheinregelung aufgrund der Abstände zwischen diesen Abschnitten und der Unterbrechung durch den Wiesenweg analog zur Regelung in der Parkstraße die Beschaffung von 5 Parkautomaten notwendig ist. Andernfalls wäre die rechtssichere Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gefährdet.

 

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sich vorstehend ausschließlich um ein rein rechtliches an der Maßstäben der Straßenverkehrsordnung und des Brandschutzes herbeigeführtes Prüfungsergebnis handelt. Gedanken der Sinnhaftigkeit oder der Zweckmäßigkeit stehen dabei verwaltungsseitig zurück und sind seitens der Gemeinde zu entscheiden.

 

 

In der gleichen Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung von zusätzlichen 13 Stellplätzen in der Straße Buerbarg, die Errichtung der notwendigen Parkautomaten und die Aufnahme des Buerbargs (incl. Stichstraße) in die Parkgebührenordnung zum Schema „Parkplatz am Katzbek, Parkplatz Wiesenweg, Parkplätze Buerbarg“

 

Nach Auskunft der Gemeinde soll es sich bei den Parkplätzen im Bereich des Buerbargs zum einen um den Parkplatz am Ende der Stichstr. und zum anderen um die am Fahrbahnrand befindlichen Parkplätze oberhalb und unterhalb der Stichstraße zum Parkplatz handeln.

 

Aus den gleichen wie eingangs geschilderten Gründen zur Friedrichstraße wäre die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung aus rein verkehrsrechtlichen Gründen wohl vertretbar bzw. mit rein verkehrsrechtlichen Methoden nicht zu kritisieren. Hinzuweisen ist darauf, dass aus Sicht der Verwaltung aber für jeden Teilbereich (oberer/unterer Teil und Parkplatz) die Beschaffung eines Parkautomaten notwendig wäre.

 

Im Ergebnis wäre die Beschaffung von 8 Parkscheinautomaten a ca. 6.000,-- € notwendig. Es wäre daher eine entsprechende Mittelbereitstellung von mind. 48.000,-- € im Haushalt 2021 notwendig. Hinzu kämen die Kosten der Beschilderung. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein etwaiger kreditgenehmigungspflichtiger Haushalt dazu führen würde, dass eine Beschaffung erst nach Erteilung einer entsprechenden Kreditgenehmigung begonnen werden kann.

 

Es wäre dann noch zu entscheiden, ob der Parkplatz Buerbarg oder die Plätze an der Straße Buerbarg ähnlich wie der Parkplatz Wiesenweg auch eine Regelung einer Jahresparkkarte erhalten soll.

 

Für den Bereich der Stichstraße von der Parkstraße ist dies ja bereits durch den ersten Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.11.2020 beschlossen. Es wird im Zuge der jetzt noch notwendigen Beratungen angeregt, auch über den Bereich der Parkplätze hinter dem Rathaus nachzudenken. Es erschiene zumindest nicht auf den ersten Blick konsequent, diesen Bereich als quasi einzigen herauszulassen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Im Zuge der Umsetzung eines etwaigen Beschlusses erfolgte die Umsetzung desselben im Wege der Ausfertigung der Parkgebührenverordnung nach Beschaffung der entsprechenden Anzahl der Automaten.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.