Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
763.611,13 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
808.982,04 € |
Haushaltsdefizit: 45.370,91 €
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
692.500,00 € |
702.138,68 € |
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Soll-Ausgaben: |
783.100,00 € |
747.509,59 € |
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Haushaltsdefizit: 90.600,00 € 45.370,91 €
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
62.100,00 € |
61.472,45 € |
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Soll-Ausgaben: |
62.100,00 € |
61.472,45 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 45.517,61 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 5.032,13 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.032,13 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
5.032,13 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.