Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/101/2021
Aktenzeichen
II.910.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Wendtorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.665.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 6.147.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.316.300 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und der Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 1300: Freiwillige Feuerwehr

 

Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 53.600 € und entsprechen der erfolgten Bedarfsmeldung der Feuerwehr.

Erforderliche Neuanschaffungen sind darüber hinaus mit 15.000 € im Vermögenshaushalt veranschlagt. Auch dieser Betrag entspricht vollumfänglich der Bedarfsmeldung der Feuerwehr.

 

UAB 2000: Schulen:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 206.000 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 16.600 €. Insbesondere steigen die Schulkostenbeiträge für Grundschulen wieder deutlich an. Die Anzahl der Grundschüler/innen, die in Laboe und Schönberg beschult werden, nehmen weiterhin zu. Dadurch entstehen neben der an die Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen zu zahlende Schulverbandsumlage erhebliche zusätzliche Schulkostenbeiträge.

 

UAB 4640: Kindergärten

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „KiTa-Reform“ einhergehen. Nach erstellten Prognosen belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf 137.600 €. Diese lägen damit um 25.500 € unter dem Vorjahresniveau. Die Abrechnung für das Jahr 2020 des Kindergartens in Stein steht noch aus. Hierfür sind zusätzliche 50.000 € eingestellt worden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft des Vorjahres und des leichten Einwohnerrückganges bleiben die Schlüsselzuweisungen in etwa auf dem Vorjahresniveau.

Deutliche Mindereinnahmen von etwa 48.900 € werden jedoch bei den Einkommensteueranteilen erwartet. Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile werden alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu festgesetzt. Zum Haushaltsjahr 2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Wendtorf ist deutlich gesunken.

 

Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage deutlich ansteigen.

 

Bedingt durch höhere Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 steigt darüber hinaus auch die Kreisumlage merklich an.

 

Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht mehr aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Zum Haushaltsausgleich ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 35.300,00 € erforderlich.

 

Erhebliche Investitionen in einer Größenordnung von insgesamt 6.079.500 € sind im Vermögenshaushalt eingeplant. Eine Gesamtaufstellung der geplanten Maßnahmen kann der Seite 26 des beigefügten Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

Der Finanzausschuss hat sich bereits auf seiner Sitzung am 05.03.2021 intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf befasst. Die dortige Beschlusslage ist bereits berücksichtigt worden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf