Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Wendtorf mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt
weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.665.300
€ aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 6.147.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem
Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist
planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.316.300 € erforderlich. § 2 Nr. 1
der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 390
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem
Vorjahr nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A =
380%; Grundsteuer B = 425% und der Gewerbesteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 1300: Freiwillige Feuerwehr
Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 53.600 € und entsprechen der
erfolgten Bedarfsmeldung der Feuerwehr.
Erforderliche Neuanschaffungen sind darüber hinaus mit 15.000 € im
Vermögenshaushalt veranschlagt. Auch dieser Betrag entspricht vollumfänglich
der Bedarfsmeldung der Feuerwehr.
UAB 2000: Schulen:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 206.000 € aus.
Im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 16.600 €. Insbesondere
steigen die Schulkostenbeiträge für Grundschulen wieder deutlich an. Die Anzahl
der Grundschüler/innen, die in Laboe und Schönberg beschult werden, nehmen
weiterhin zu. Dadurch entstehen neben der an die Dörfergemeinschaftsschule
Probsteierhagen zu zahlende Schulverbandsumlage erhebliche zusätzliche
Schulkostenbeiträge.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „KiTa-Reform“ einhergehen. Nach erstellten Prognosen belaufen sich die
Gesamtaufwendungen auf 137.600 €. Diese lägen damit um 25.500 € unter dem
Vorjahresniveau. Die Abrechnung für das Jahr 2020 des Kindergartens in Stein
steht noch aus. Hierfür sind zusätzliche 50.000 € eingestellt worden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die
Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine
entsprechende Berücksichtigung.
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft des Vorjahres und
des leichten Einwohnerrückganges bleiben die Schlüsselzuweisungen in etwa auf
dem Vorjahresniveau.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 48.900 € werden jedoch bei den
Einkommensteueranteilen erwartet. Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der
Einkommensteueranteile werden alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu
festgesetzt. Zum Haushaltsjahr 2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl
der Gemeinde Wendtorf ist deutlich gesunken.
Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die
Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage
deutlich ansteigen.
Bedingt durch höhere Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 steigt
darüber hinaus auch die Kreisumlage merklich an.
Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes nicht mehr aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Zum
Haushaltsausgleich ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von
35.300,00 € erforderlich.
Erhebliche Investitionen in einer Größenordnung von insgesamt 6.079.500
€ sind im Vermögenshaushalt
eingeplant. Eine Gesamtaufstellung der geplanten Maßnahmen kann der Seite 26
des beigefügten Haushaltsentwurfs entnommen werden.
Der Finanzausschuss hat sich bereits auf seiner Sitzung am 05.03.2021
intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf befasst. Die dortige
Beschlusslage ist bereits berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf