Betreff
Änderung der Parkgebührenverordnung
Vorlage
WISCH/BV/049/2021
Aktenzeichen
III.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Veranlassung der Bürgermeisterin soll in der Gemeindevertretung über die Höhe der von der Gemeinde Wisch zu erhebenden Parkgebühren beraten werden.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Parkgebühren ist die durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei zu erlassende Parkgebührenverordnung.

 

Der in der Anlage überreichte Entwurf einer Parkgebührenverordnung für die Zeit ab dem 01.04.2021 berücksichtigt die gemeindlichen Vorstellungen über die Höhe der Parkgebühren.


Anlagenverzeichnis:

 

¾    Entwurf zur Neufassung der Parkgebührenverordnung ab dem 01.04.2021.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ersucht die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei, die Neufassung der Amtsverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Wisch zum 01.04.2021 zu erlassen.