Betreff
Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/074/2021
Aktenzeichen
II.920.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

2.639.265,08 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

2.639.265,08 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

2.150.700,00 €

2.296.165,26 €

Soll-Ausgaben:

2.150.700,00 €

2.296.165,26 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  209.600,00 €

   343.099,82 €

Soll-Ausgaben:

  209.600,00 €

   343.099,82 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 150.864,74 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand von 263.685,23 € aus.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.192.615,11 €.

 

Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.684,42 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.684,42 €  gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.684,42 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.