Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
2.639.265,08 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
2.639.265,08 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
2.150.700,00 € |
2.296.165,26 € |
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Soll-Ausgaben: |
2.150.700,00 € |
2.296.165,26 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
209.600,00 € |
343.099,82 € |
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Soll-Ausgaben: |
209.600,00 € |
343.099,82 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 150.864,74 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 263.685,23 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.192.615,11 €.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 30.684,42 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.684,42
€ gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
insgesamt 30.684,42 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.