hier: Abwägu ng und endgültige Beschlussfassung
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom 18.09.2018.
Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 19.05.2020 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.06.2020 bis 31.07.2020. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.05.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen sowie der endgültige Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgten in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.08.2020. Die Planunterlagen einschließlich der Verfahrensakte wurden sodann dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt.
Das Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass ein Formfehler in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vorliegt und dieser nur durch eine erneute öffentliche Auslegung behoben werden kann. Aus diesem Grunde erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021. Während der Auslegung wurden keine weiteren Anregungen der Öffentlichkeit zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlegungsverfahren sowie der im Rahmen der vorzeitigen Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit endgültig zu beschließen, die Planunterlagen mit der Verfahrensakte ist erneut dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Planzeichnung
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung
und der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange vorgetragenen Anregungen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu
beschließen.
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für das Gebiet „südlich der Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung,
westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung mit dem
Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen
Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
- Die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist einschließlich der Begründung mit dem
Umweltbericht und der Verfahrensakte zur Genehmigung beim Innenministerium
einzureichen.