Betreff
Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/099/2021
Aktenzeichen
II.920.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

   - 458.352,56 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

   - 458.352,56 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

2.302.500 €

  2.484.918,24 €

Soll-Ausgaben:

2.302.500 €

  2.484.918,24 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  862.500 €

- 2.943.270,80 €

Soll-Ausgaben:

  862.500 €

- 2.943.270,80 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 877.267,13 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

Von dieser Abschlussverbesserung wurden 138.809,46 € im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet. Der Rest entfällt auf dem Vermögenshaushalt. Durch eine Menge an Haushaltsresten war die Finanzsituation des Vermögenshaushaltes sehr unübersichtlich geworden. Ferner stand der Finanzierung der Investitionskosten häufig eine Kreditaufnahme entgegen, deren Ermächtigung nur bis 31.12.2020 begrenzt war.

Es war also folgerichtig, dass sämtliche Haushaltsreste nahezu vollständig bis auf kleinere Positionen in Abgang gebracht worden sind. Die Investitionsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2021 anstehen und voraussichtlich auch kassenwirksam werden, müssen im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt werden. Eine Übersicht bestehender Kassen- und Haushaltsresten kann der Seiten 7 + 8 der Jahresrechnung 2020 entnommen werden.

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand von 261.548,37 € aus.

Der Schuldenstand beträgt 529.137,02 €.

 

Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 134.147,97 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 + 10 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 134.147,97 €  gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 134.147,97 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt