Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
-
458.352,56 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
-
458.352,56 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
2.302.500 € |
2.484.918,24 € |
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Soll-Ausgaben: |
2.302.500 € |
2.484.918,24 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
862.500 € |
- 2.943.270,80 € |
|
Soll-Ausgaben: |
862.500 € |
- 2.943.270,80 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 877.267,13 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Von dieser Abschlussverbesserung wurden 138.809,46 € im
Verwaltungshaushalt erwirtschaftet. Der Rest entfällt auf dem
Vermögenshaushalt. Durch eine Menge an Haushaltsresten war die Finanzsituation
des Vermögenshaushaltes sehr unübersichtlich geworden. Ferner stand der
Finanzierung der Investitionskosten häufig eine Kreditaufnahme entgegen, deren
Ermächtigung nur bis 31.12.2020 begrenzt war.
Es war also folgerichtig, dass sämtliche Haushaltsreste nahezu
vollständig bis auf kleinere Positionen in Abgang gebracht worden sind. Die
Investitionsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr 2021 anstehen und voraussichtlich
auch kassenwirksam werden, müssen im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt
werden. Eine Übersicht bestehender Kassen- und Haushaltsresten kann der Seiten
7 + 8 der Jahresrechnung 2020 entnommen werden.
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 261.548,37 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 529.137,02 €.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 134.147,97 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 9 + 10 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 134.147,97 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2019.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
134.147,97 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt