Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.577.955,03 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.577.955,03 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.303.200,00 € |
1.433.084,05 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.303.200,00 € |
1.433.084,05 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
93.900,00 € |
144.870,98 € |
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Soll-Ausgaben: |
93.900,00 € |
144.870,98 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 212.775,20 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 1.180.370,69 € aus.
Schulden sind keine vorhanden.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 56.319,87 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 9 + 10 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von insgesamt 56.319,87 € gem. § 82 Abs.
1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 56.319,87 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt