Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet "nördlich der Straße Redder zwischen den Häusern 8b und 12"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/047/2021
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 18.12.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 gefasst. Das Verfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Planung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.09.2020 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 28.10.2020 bis einschließlich 04.12.2020. Die Planunterlagen wurden während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung wurde aufgrund der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass das Rathaus voraussichtlich teilweise oder ganz geschlossen sein wird und die Einsichtnahme in die Planunterlagen daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen könne. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.10.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen zu beschließen und sodann den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Einzeldokument

Begründung

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „nördlich der Straße Redder, zwischen den Häusern 8b und 12“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.