Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
627.442,49 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
643.145,14 € |
Haushaltsdefizit: 15.702,65 €
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
588.800,00 € |
584.736,53 € |
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Soll-Ausgaben: |
591.200,00 € |
600.439,18 € |
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Haushaltsdefizit:
2.400,00 € 15.702,65 €
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
43.200,00 € |
42.705,96 € |
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Soll-Ausgaben: |
43.200,00 € |
42.705,96 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 13.302,65 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 18.233,13 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 18.233,13
€ gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
insgesamt 18.233,13 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt