Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das Gebiet "nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der Bebauung Moorweg / Große Heide"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/601/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.12.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A gefasst. Seinerzeit war neben der Umnutzung des WC-Gebäudes zu einem Ferienhaus auch der Bau einer Reithalle geplant. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2019 wurde sodann beschlossen, dass der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A auf das Grundstück des ehemaligen WC-Gebäudes mit Kiosk reduziert wird. Das Planverfahren sollte nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, weil es damit lediglich um die Umnutzung des einen Gebäudes mit geringfügiger Erweiterungsmöglichkeit ging und die Grundzüge des Bebauungsplanes dadurch nicht  betroffen sind. Der Bau der Reithalle sollte in einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A fortgeführt werden.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 20.10.2020 wurde der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.11.2020 bis einschließlich 23.12.2020. Die Unterlagen wurden ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.11.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Aufgrund der Stellungnahmen des Kreises Plön sowie des Innenministeriums wurde zur Rechtssicherheit des Verfahrens in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.2021 der erneute Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021. Die Unterlagen wurden ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.02.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A  gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das Gebiet „nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der Bebauung Moorweg / Große Heide“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A ist somit durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.