Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Krokau mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 554.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 42.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich im Plan auf 100.600,00
€. Diese liegen damit auf dem Niveau des Vorjahreswertes.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Nach diesen
Berechnungen sind Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € eingestellt worden, die
sich somit auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung
des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.
Die Gemeinde Krokau kann demnach mit höheren Schlüsselzuweisungen im Vergleich
zum Vorjahr von etwa 10.400 € rechnen.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 14.200 € werden jedoch bei den
Einkommensteueranteilen erwartet.
Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die
Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage
deutlich ansteigen.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weist der Verwaltungshaushalt
keinen freien Finanzspielraum aus. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch eine
Zuführung aus dem Vermögenshaushalt – und somit aus Rücklagemitteln – in Höhe
von 37.000,00 € sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.