Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Wisch mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 1.595.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 285.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer A, 240 % für die Grundsteuer B sowie 280
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%, bei
der Grundsteuer B = 425% und bei der Gewerbesteuersteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für den UAB 2000 belaufen sich auf 139.400 € und
sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz 2021 ist daher zunächst auf Niveau des Haushaltsjahres 2020 festgesetzt worden. Der tatsächliche Haushaltsverlauf bleibt abzuwarten.
Zusätzlich stehen die Abrechnungen der Kindergärten in Stein und Wendtorf für das Jahr 2020 noch aus, so dass es im Haushaltsjahr 2021 zu einer Doppelbelastung kommen wird. Hierfür sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 77.000 € eingestellt worden.
UAB 6300: Gemeindestraßen, Wege, Plätze,Brücken
Für Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Wanderweg, Dackelweg ) sind
zusätzlich 40.000 € vorgesehen. Darüber hinaus 4.000 € für die Brückenprüfung
„Fernau“.
UAB 7010: Regenwasserbeseitigung
Für das Erstellen eines Regenwasserkonzeptes in der Heidkate sind
Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € eingeplant. Darüber hinaus weitere 35.000
€ für Reparaturarbeiten an der Vorfluterleitung.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung
des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.
Die Gemeinde Wisch kann mit höheren Schlüsselzuweisungen im Vergleich
zum Vorjahr von etwa 15.000 € rechnen.
Aufgrund der erhöhten Steuerkraft der Gemeinde bedingt durch die
erhöhten Schlüsselzuweisungen wird sich die zu zahlende Kreisumlage erhöhen.
Ebenfalls wird die zu zahlende Amtsumlage merklich ansteigen. Dies ist
hauptsächlich mit einer Umstellung des Beitragssystems der
Versorgungsausgleichskasse (VAK) zu begründen.
Aufgrund der hohen Unterhaltungsaufwendungen im Bereich der
Gemeindestraßen aber auch der Regenwasserbeseitigung sowie der
Doppelbelastungen bei den Kindergärten weist der Verwaltungshaushalt keinen
freien Finanzspielraum aus. Für den Haushaltsausgleich des
Verwaltungshaushaltes bedarf es einer Zuführung von Vermögenshaushalt in Höhe
von 173.800 €.
Im Vermögenshaushalt sind
investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 111.700 € veranschlagt worden.
Eine Einzelübersicht kann der Seite 19 des Haushaltsentwurfs entnommen
werden.
Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und zur Finanzierung der
investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine
Rücklagenentnahme von 285.500 € erforderlich.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem
Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf