Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe - 4. Nachtragssatzung -
Vorlage
LABOE/BV/450/2020
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des neuen Kindertagesstättenreformgesetzes ergab sich die Notwendigkeit, die Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe zu überarbeiten und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Insbesondere die neuen gesetzlichen Grundlagen für die sozialen Ermäßigungen (Sozialstaffel) mussten in die Satzung mit aufgenommen werden. Die Höhe der sozialen Ermäßigung ist gleich geblieben.

 

Der Abschnitt 2 der Satzung Gebühren (Elternbeiträge) wurde zudem an die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu angepasst. Ferner wurde eine Angleichung vorgenommen, an alle anderen Gebühren- und Benutzungssatzungen für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen im Amtsbereich. Dadurch werden nunmehr alle Satzungen in dem Abschnitt Gebühren (Elternbeiträge) einheitlich gestaltet. Die Höhe der Elternbeiträge, die Festsetzung und die Erhebungszeiträume sind unverändert geblieben.

 

Eine Neuerung wurde nur bei der Fälligkeit der Beiträge vorgesehen. Nach der bestehenden Satzung werden die Elternbeiträge halbjährlich erhoben. Die Praxis hat gezeigt, dass Eltern die zum Teil hohen Halbjahresbeträge finanziell oft nicht leisten können. Oftmals sind Familien nicht in der Lage, die anfallenden Beträge monatlich zurückzulegen. Um die Familien zu unterstützen, wurden in der Vergangenheit oftmals Ratenzahlungen vereinbart. Dieser Umstand hat zu der Überlegung geführt, die Elternbeiträge wieder monatlich zu erheben. Für die Eltern ist das Verfahren übersichtlicher und es entfallen Fälligkeiten mit hohen Beträgen. Außerdem kann auf Elternwünsche flexibler reagiert werden. Zudem ist die Erhebung von monatlichen Beiträgen technisch einfacher, weil auf rückwirkende Änderungen in der Betreuung oder bei gewährten Ermäßigungen im laufenden Schuljahr flexibler reagiert werden kann. Im Entwurf der 4. Nachtragssatzung wurde daher die Fälligkeiten von halbjährlich auf monatlich geändert.

 

Der § 3 Außerunterrichtliche Angebote wurde um Ziffer 3 ergänzt. Diese neue Regelung erleichtert es den Eltern, bei besonderen, unvorhersehbaren Umständen den Betreuungsbedarf zu reduzieren.

 

Es ist vorgesehen, die Änderungssatzung mit Beginn des 2. Schulhalbjahres (01.02.2021) in Kraft treten zu lassen. Der Vorlage ist ein Satzungsentwurf beigefügt, in dem die Änderungen in „rot“ dargestellt worden sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung.