Sachverhalt:
Aufgrund des neuen
Kindertagesstättenreformgesetzes ergab sich die Notwendigkeit, die Satzung über
die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe zu
überarbeiten und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Insbesondere
die neuen gesetzlichen Grundlagen für die sozialen Ermäßigungen (Sozialstaffel)
mussten in die Satzung mit aufgenommen werden. Die Höhe der sozialen Ermäßigung
ist gleich geblieben.
Der Abschnitt 2 der Satzung Gebühren
(Elternbeiträge) wurde zudem an die Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu angepasst. Ferner wurde eine Angleichung
vorgenommen, an alle anderen Gebühren- und Benutzungssatzungen für
Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen im Amtsbereich. Dadurch werden
nunmehr alle Satzungen in dem Abschnitt
Gebühren
(Elternbeiträge) einheitlich gestaltet. Die Höhe der Elternbeiträge,
die Festsetzung und die Erhebungszeiträume sind unverändert geblieben.
Eine Neuerung wurde nur bei der Fälligkeit
der Beiträge vorgesehen. Nach der bestehenden Satzung werden die Elternbeiträge
halbjährlich erhoben. Die Praxis hat gezeigt, dass Eltern die zum Teil hohen
Halbjahresbeträge finanziell oft nicht leisten können. Oftmals sind Familien
nicht in der Lage, die anfallenden Beträge monatlich zurückzulegen. Um die
Familien zu unterstützen, wurden in der Vergangenheit oftmals Ratenzahlungen
vereinbart. Dieser Umstand hat zu der Überlegung geführt, die Elternbeiträge
wieder monatlich zu erheben. Für die Eltern ist das Verfahren übersichtlicher
und es entfallen Fälligkeiten mit hohen Beträgen. Außerdem kann auf
Elternwünsche flexibler reagiert werden. Zudem ist die Erhebung von monatlichen
Beiträgen technisch einfacher, weil auf rückwirkende Änderungen in der
Betreuung oder bei gewährten Ermäßigungen im laufenden Schuljahr flexibler
reagiert werden kann. Im Entwurf der 4. Nachtragssatzung wurde daher die
Fälligkeiten von halbjährlich auf monatlich geändert.
Der § 3
Außerunterrichtliche Angebote wurde um Ziffer 3 ergänzt. Diese neue
Regelung erleichtert es den Eltern, bei besonderen, unvorhersehbaren Umständen
den Betreuungsbedarf zu reduzieren.
Es ist vorgesehen, die Änderungssatzung mit
Beginn des 2. Schulhalbjahres (01.02.2021) in Kraft treten zu lassen. Der
Vorlage ist ein Satzungsentwurf beigefügt, in dem die Änderungen in „rot“
dargestellt worden sind.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 4.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der
Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung) in der vorliegenden
Fassung.