Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Probsteierhagen
Vorlage
PROBS/BV/076/2020
Aktenzeichen
II.910.02.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 3.925.800 € und Ausgaben in Höhe von 4.338.500 € aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes beträgt 412.700 €. In diesem Betrag enthalten ist die Fehlbetragsabdeckung aus dem Haushaltsplan 2020 in Höhe von 260.800 €. In der strukturellen Betrachtung weist der Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2021 einen Unterschuss von 151.900 € aus.

Anzumerken ist, dass die Jahresrechnung 2020 deutlich positiv ausfallen wird. Insofern wird sich das Haushaltsdefizit nach erstellter Jahresrechnung 2020 merklich verkleinern.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 495.500 EUR veranschlagt worden.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 285.500 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) dargestellt. Eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist nicht vorgesehen. Dier Hebesätze sind auf dem vom Land Schleswig-Holstein geforderten Mindestniveau. 

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 517.300 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Kostenreduzierung. Anzumerken ist, dass die kommenden Auswirkungen des derzeitigen großen Neubaugebietes hier noch nicht berücksichtigt sind bzw. werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass zum Stichtag im September 2021 die Gemeinde Probsteierhagen über wesentlich mehr Schüler/innen verfügen wird. Die erhöhte Einwohnerzahl wird sich beim Finanzausgleich jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2023 positiv bemerkbar machen.

 

UAB 3600: Naturschutz und Landschaftspflege

Sowohl der Werk- und Verkehrsausschuss als auch der Bauausschuss planen wiederum umfangreiche Baumpflegearbeiten. Unter der Haushaltsstelle 3600.51100 sind insgesamt 40.000 € eingestellt.

 

UAB 4640: Kindergärten

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Diese Prognosezahlen aus 2019 sind im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt. Sollten sich diese Zahlen bewahrhalten steigen die Gesamtkosten auf über 300.000 € an. Diese entspricht Mehrbelastungen im Vergleich zum Vorjahr von 100.000 €. Bezüglich des Neubaugebietes gilt das Gesagte unter UAB 2000.

Die Finanzierungssituation rund um die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten ist in keiner Weise mehr finanzierbar und als desaströs zu bezeichnen.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“ vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensiert, fallen die Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen nicht so hoch aus wie ursprünglich zu befürchten war.

Bei den Einkommensteueranteilen hat die Gemeinde Probsteierhagen sogar höhere Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten. Das liegt an der Neuverteilung der sog. Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile. Diese Schlüsselzahl wird anhand von Steuerstatistiken alle drei Jahre neu berechnet und ist deutlich gestiegen.

 

Im Vermögenshaushalt sind investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 335.500 € geplant. Eine detaillierte Aufstellung kann der Seite 24 des vorliegenden Haushaltsentwurfes entnommen werden.

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 01.12.2020 bereits umfassend mit dem Haushaltsentwurf 2021 befasst. Die dortige Beschlusslage ist im vorliegenden Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt.

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.