Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Probsteierhagen
mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 3.925.800
€ und Ausgaben in Höhe von 4.338.500 € aus. Das Defizit des
Verwaltungshaushaltes beträgt 412.700 €. In diesem Betrag enthalten ist die
Fehlbetragsabdeckung aus dem Haushaltsplan 2020 in Höhe von 260.800 €. In der
strukturellen Betrachtung weist der Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2021
einen Unterschuss von 151.900 € aus.
Anzumerken ist, dass die Jahresrechnung 2020 deutlich positiv ausfallen
wird. Insofern wird sich das Haushaltsdefizit nach erstellter Jahresrechnung
2020 merklich verkleinern.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 495.500 EUR veranschlagt worden.
Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist
planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 285.500 € erforderlich. § 2 Nr. 1
der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3)
dargestellt. Eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist nicht vorgesehen.
Dier Hebesätze sind auf dem vom Land Schleswig-Holstein geforderten Mindestniveau.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 517.300 € aus.
Im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Kostenreduzierung. Anzumerken ist, dass
die kommenden Auswirkungen des derzeitigen großen Neubaugebietes hier noch
nicht berücksichtigt sind bzw. werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass
zum Stichtag im September 2021 die Gemeinde Probsteierhagen über wesentlich mehr
Schüler/innen verfügen wird. Die erhöhte Einwohnerzahl wird sich beim
Finanzausgleich jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2023 positiv bemerkbar machen.
UAB 3600: Naturschutz und Landschaftspflege
Sowohl der Werk- und Verkehrsausschuss als auch der Bauausschuss planen
wiederum umfangreiche Baumpflegearbeiten. Unter der Haushaltsstelle 3600.51100 sind
insgesamt 40.000 € eingestellt.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Diese Prognosezahlen
aus 2019 sind im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt. Sollten sich
diese Zahlen bewahrhalten steigen die Gesamtkosten auf über 300.000 € an. Diese
entspricht Mehrbelastungen im Vergleich zum Vorjahr von 100.000 €. Bezüglich
des Neubaugebietes gilt das Gesagte unter UAB 2000.
Die Finanzierungssituation rund um die Kinderbetreuung in
Kindertagesstätten ist in keiner Weise mehr finanzierbar und als desaströs zu
bezeichnen.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, fallen die Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen nicht so
hoch aus wie ursprünglich zu befürchten war.
Bei den Einkommensteueranteilen hat die Gemeinde Probsteierhagen sogar
höhere Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten. Das liegt an der
Neuverteilung der sog. Schlüsselzahlen zur Verteilung der
Einkommensteueranteile. Diese Schlüsselzahl wird anhand von Steuerstatistiken
alle drei Jahre neu berechnet und ist deutlich gestiegen.
Im Vermögenshaushalt sind
investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 335.500 € geplant. Eine
detaillierte Aufstellung kann der Seite 24 des vorliegenden Haushaltsentwurfes
entnommen werden.
Der Finanz- und Lenkungsausschuss hat sich auf seiner Sitzung am
01.12.2020 bereits umfassend mit dem Haushaltsentwurf 2021 befasst. Die dortige
Beschlusslage ist im vorliegenden Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und
Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021
mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.