hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Fiefbergen hat in ihrer Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 9 beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung
und zum Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage zur Umwandlung von
Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das
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Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
Gegenüber dem Vorentwurf wurde im Entwurf des Bebauungsplanes die nordwestliche Baufläche um ca. 2 ha reduziert. Durch diese Einschränkung und der daraus resultierenden Distanzvergrößerung zur vorhandenen Siedlungsbebauung von Fiefbergen wird die Sichtbarkeit der Photovoltaikanlage weiter reduziert.
Anlagenverzeichnis:
Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf
Entwurf B- Plan Nr. 9
Beschlussvorschlag:
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel- Schönberg und westlich der Dorfstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.