Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
FIEFB/BV/043/2020
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fiefbergen hat in ihrer Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13 ha und umfasst Flächen beidseitig der Bahnlinie zwischen Fiefbergen und Passade.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

Gegenüber dem Vorentwurf wurde im Entwurf des Bebauungsplanes die nordwestliche Baufläche um ca. 2 ha reduziert. Durch diese Einschränkung und der daraus resultierenden Distanzvergrößerung zur vorhandenen Siedlungsbebauung von Fiefbergen wird die Sichtbarkeit der Photovoltaikanlage weiter reduziert.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf

Entwurf B- Plan Nr. 9

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel- Schönberg und westlich der Dorfstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.