hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 27.05.2004 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51 gefasst. Eine Planungsanzeige ist mit Schreiben vom 10.06.2004 an den Kreis Plön, das Innenministerium sowie die Landesplanungsbehörde eingereicht worden. Von Seiten des Kreises Plön und der Landesplanung wurde die geplante Festsetzung eines Sondergebietes für gewerblichen Fremdenverkehr und Wohnen kritisch gesehen. Die Planung ruhte dann zunächst bis 2013. Aufgrund einer Bauvoranfrage, die mehrere Wohn- und Ferienhäuser im Plangebiet vorsah, hat die Gemeinde die Planung wieder aufgegriffen und eine Veränderungssperre erlassen, um eine städtebaulich geordnete Bebauung sicherstellen zu können. Es wurden u.a. folgende Planungsziele formuliert:
Folgende
wesentliche Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch die Gemeinde
Schönberg verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen, beraten, planen
und entsprechend festzusetzen:
-
Neuordnung, teilweiser Nachverdichtung und
Wiedernutzbarmachung von innerörtlichen Flächen, unter Beachtung der hervorragenden
Standortqualität sowie der Vorgaben aus dem genehmigten Flächennutzungsplan.
Dieser stellt für diesen, für den Tourismus wichtigen Bereich, eine
Sonderbaufläche (GTW) für den gewerblichen Tourismus und das Wohnen dar.
Grundsätzlich soll, in den direkten Wasserlagen und in den für den Tourismus
wichtigen Gebietslagen, dem Tourismus in Form von Gastronomie,
Freizeiteinrichtungen, Fremdenverkehr usw. sowie der Freiraumqualität dem
Vorrang eingeräumt werden. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen und als
Planungsziel vorrangig.
-
Nachrangig ist die Neuordnung und Fortentwicklung
von den Bereichen der Wohnbebauung bzw. der Wochenendhausbebauung unter
Beachtung der Vorgaben der Landesentwicklungsplanung.
-
Neuordnung und Aufwertung der Verkehrs- und
Freiflächen sowie der Erhaltung und Fortentwicklung der Freiraumqualität unter
Beachtung einer maßvollen Entwicklung und Nachverdichtung des Plangebietes
-
Überprüfung und Erarbeitung von Konzepten für die
Entsorgung des Oberflächenwassers, da diese Thematik in den gesamten
Strandbereichen problematisch ist und durch eine zu hohe Nachverdichtung und
Entwicklung verschärft werden würde.
Alle v.g. Inhalte und Planungsziele sollen dazu beitragen, diesen
Ortsbereich für das vorrangige Ziel, den Tourismus zu stärken und attraktiver
zu machen. Des Weiteren sollen dabei die Gesamtsituation des Küstenabschnittes
der Gemeinde Schönberg (hierfür soll ein Rahmenplan für die Entwicklung
erstellt werden) und die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes als Grundlage
dienen. Damit soll eine ungeordnete städtebauliche Fehlentwicklung vermieden
werden.
Die Bauvoranfrage wurde seinerzeit abgelehnt. Nach mehreren Gesprächen
und Vorstellung von Planungskonzepten durch die betroffenen Eigentümer haben
die sich jedoch nicht mehr gemeldet, sodass die Planung wiederum ruhte.
In 2016 hat die Gemeinde dann ein umfassendes Ortsentwicklungs- und
Tourismuskonzept erstellt, dem Konzept wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 14.02.2017 zugestimmt. Im Rahmen des Konzeptes wurde als
Schlüsselprojekt u.a. der Strandeingangsbereich Kalifornien aufgenommen. Der
Strandeingangsbereich soll dementsprechend völlig neu gestaltet werden. Die
Freiflächen unmittelbar am Deich liegend wurden in dem Zusammenhang als
geeigneter Standort für ein Hotelprojekt bewertet.
Die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 und
dem Erlass der Veränderungssperre formulierten Planungsziele haben sich nunmehr
grundlegend geändert. Es wird aus diesem Grunde empfohlen, das Planverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 51 einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom
27.05.2004 aufzuheben.
Die Umsetzung eines Hotelprojektes erfordert zwar erneut die Aufstellung
eines Bebauungsplanes, es wird jedoch empfohlen, die Neuaufstellung erst dann
zu beschließen, wenn es einen Investor gibt, der ein entsprechend konkretes
Bebauungskonzept für ein Hotelprojekt vorlegt. Mit dem Aufstellungsbeschluss
können dann auch die neuen Planungsziele exakt formuliert werden und in dem
Zusammenhang sollte auch der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes
überdacht und ggf. neu festgelegt werden.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet „Seesternweg 1 bis 31 (ungerade Hausnummern) zwischen Seesternweg und Landesschutzdeich“ einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2004 aufzuheben.
- Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist im Probsteier Herold öffentlich bekannt zu machen.