Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie"
hier: Abwägungsbeschluss und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
SCHÖN/BV/567/2020
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.08.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme einer Altlastenverdachtsfläche gefasst. Da das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wurde von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen.

In der Sitzung des Planungsausschusses am 27.08.2019 wurde der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung wurde gebilligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 02.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020. Zeitgleich wurden die Planunterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge des Planungsbüros

Planzeichnung

Begründung

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

 

2.   Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

3.   Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.