hier: Abwägungsbeschluss und endgültige Beschlussfassung
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.08.2019 den Aufstellungsbeschluss
zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme einer
Altlastenverdachtsfläche gefasst. Da das Verfahren als beschleunigtes Verfahren
nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wurde von einer frühzeitigen Beteiligung
abgesehen.
In der
Sitzung des Planungsausschusses am 27.08.2019 wurde der Entwurf der 13.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt.
Die Begründung wurde gebilligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
erfolgte in der Zeit vom 02.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020. Zeitgleich
wurden die Planunterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wird nun
empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen
Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend
vorzunehmen und den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge des Planungsbüros
Planzeichnung
Begründung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der öffentlichen
Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.
2.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf
der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „zwischen Große
Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig zu
beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
3.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der
Begründung und der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung
vorzulegen.