Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/044/2020
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 28.03.2018 (PRASD/GV/01/2018) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Niederschlagswassergebühr von 0,50 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021, also nur für ein Jahr, erstellt worden.

 

Die Gemeinde Prasdorf ist gerade dabei ihr Abwassernetz grundlegend zu sanieren. Der 1. Bauabschnitt ist gerade fertiggestellt worden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Anlagenbuchhaltung muss daher zum 01.01.2021 erfolgen.

Da entsprechende Schlussrechnungen noch nicht vorliegen werden die voraussichtlichen Baukosten von 1,5 Mio € als Kalkulationsgrundlage herangezogen.

Auf den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entfallen hiervon rund 863.958 € (57,5972%). Hiervon entfallen wiederum 65% auf die Grundstücksentwässerung (37,4382 % an den Gesamtkosten) und 35% auf die Straßenentwässerung (20,1590 % an den Gesamtkosten). Bei einem Abschreibungssatz von 2% erhöhen sich die Abschreibungen insgesamt um rund 17.300 € (Grundstücksentwässerung + 11.200 €, Straßenentwässerung + 6.100 €).

 

Der bisherige Restbuchwert wurde bislang mit 3,22 % verzinst. Für die jetzigen Investitionen betragen die Darlehenszinsen 1 %, somit findet auch dieser Darlehenszinssatz von 1% künftig eine Anwendung. Für die Investitionssumme von 863.958 € erhöhen sich die kalkulatorischen Zinsen somit um 8.639,58 €.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2021 eine Niederschlagswassergebühr von 0,95 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,95 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche zu beschließen.

Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,95 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.