Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/043/2020
Aktenzeichen
II.700.01.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 03.12.2019 (PRASD/GV/04/2019) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 eine Grundgebühr von 60,00 € und eine Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³ Schmutzwasser beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021, also wiederum nur für ein Jahr, erstellt worden.

 

Die Gemeinde Prasdorf ist gerade dabei ihr Abwassernetz grundlegend zu sanieren. Der 1. Bauabschnitt ist gerade fertiggestellt worden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Anlagenbuchhaltung muss daher zum 01.01.2021 erfolgen.

Da entsprechende Schlussrechnungen noch nicht vorliegen werden die voraussichtlichen Baukosten von 1,5 Mio € als Kalkulationsgrundlage herangezogen.

Auf den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entfallen hiervon rund 636.042 € (42,4028%). Bei einem Abschreibungssatz von 2% erhöhen sich die Abschreibungen um jährlich 12.720,84 €.

 

Der bisherige Restbuchwert wurde aufgrund bestehender Darlehensverpflichtungen mit 4 % verzinst. Für die jetzigen Investitionen betragen die Darlehenszinsen 1 %, somit eine zusätzliche Zinsbelastung von rund 6.360 €. Es ergibt sich somit der Gewichtung des jeweiligen Restbuchwertes entsprechend ein Mischzinssatz von 1,52 %.

 

Unter Berücksichtigung dieser genannten Faktoren ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 2,20 €/m³.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 2,20 €/m³ zu beschließen.

Der Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 2,20 €/m³.

Der Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.