Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Breitbandzweckverbandes Probstei
Vorlage
BZP/BV/013/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Breitbandzweckverbandes Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 (Blatt 3/6 des Abschlusses) weist einen Jahresüberschuss von 2.420,16 EUR aus. Insgesamt sind 2019 Aufwendungen in einem Gesamtumfang von 8.570,78 EUR entstanden (Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder incl. Sozialabgaben von 4.916,04 EUR, Versicherungsbeiträge an Kommunalen Schadenausgleich SH, und GVV Kommunalversicherung von 2.502,15 EUR, Reisekosten i.H.v. 111,12 EUR, Abschluss- und Verwaltungskosten von 1.015,90 EUR sowie – periodenfremde – Versicherungsbeiträge für das Vorjahr von 23,50 EUR). Demgegenüber konnten Erträge in einer Größenordnung von 10.987,50 EUR verbucht werden (Verbandsumlagen von 10.710,00 EUR und Erträge aus Rückstellungen von 277,50 EUR).

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beläuft sich – unter Berücksichtigung dieses Überschusses – in Aktiva und Passiva auf jeweils 92.282,10 EUR (siehe Blatt 1/2 sowie 4/5 des Abschlusses). Auf der Aktivseite resultiert dabei das Vermögen zum einen aus den geleisteten Zahlungen für techn. Anlagen im Bau (Planungs- und Beratungskosten) von 77.322,05 EUR und sonstige Vermögensgegenstände (Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt von 12.648,33 EUR, 1,72 Zinsen und 2.310,00 erhöhte „nachträgliche Verbandsumlage“; vgl. unten)

 

Auf der Passivseite werden das Eigenkapital von 35.009,44 EUR (Stammkapital abzgl. Verlustvortrag aus 2018 +. Jahresgewinn 2019), Rückstellungen von 850,00,00 EUR (für Abschlusskosten) sowie Verbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2019 von 56.422,66 EUR ausgewiesen.

 

Im Übrigen wird an dieser Stelle noch auf den Berichtsteil des beigefügten Jahresabschlusses Bezug genommen.

 

Letztlich sei noch darauf hingewiesen, dass der Breitbandzweckverband Probstei gemäß § 12 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes durch das Innenministerium SH im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof allgemein für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2020 von der Jahresabschlussprüfung befreit ist.

 

Zur Verbandsumlage im Jahr 2019 ist folgendes anzumerken:

 

Bei der Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2019 war angestrebt worden, die in Vorjahren aufgelaufenen Verluste (2.410,42 €) durch die Erwirtschaftung eines Gewinns in ähnlicher Höhe zu erreichen. Mangels weiterer Erträge war daher die Erhebung einer Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 8.400,-- € erforderlich. Bei der Vorabberechnung war versehentlich davon ausgegangen worden, dass die Mehrwertsteuererstattung als Ertrag gebucht werden könnte. Auf diesen Irrtum wies nun das prüfende Büro hin. Um das Ziel, aus den Vorjahren verlustfrei bleiben zu können, gleichwohl erreichen zu können, ist daher die Erhebung einer sehr leicht erhöhten Verbandsumlage für das Jahr 2019 erforderlich. Im Vergleich zur Beschlusslage bedeutet dies eine Erhöhung der Umlage um 110,00 je Anteil (2.310,00 € gesamt).

 

Im Falle einer entsprechenden Beschlusslage stellen sich die Jahresergebnisse wie folgt dar:

 

Jahr                             Gewinn/Verlust                       Summiert

 

2016                            +  1.035,54 €                           +  1.035,54 €

2017                            - 34.388,95 €                           - 33.353,41 €

2018                            + 30.942,69 €                          -   2.410,72 €

2019                            +   2.420,16 €                          +         9,44 €

 

Das Verfahren und der nachfolgende Beschlussvorschlag sind mit dem Beratungsbüro abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

 

1.              Es wird für das Jahr 2019 eine weitere Verbandsumlage in Höhe von 110,00 je Anteil erhoben.

2.              Der Jahresabschluss 2019 des Breitbandzweckverbandes Probstei wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 92.282,10 EUR in der vorgelegten Fassung festgestellt.

3.              Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019, die mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.420,16 EUR abschließt, wird festgestellt.

4.              Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.420,16 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.