Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Brodersdorf mit
dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 519.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 307.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 1300: Feuerwehr
Entsprechend der Bedarfsmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Brodersdorf
wurden die entsprechenden Haushaltsstellen angepasst. Aufgrund der Übernahme
von zwei Führerscheinkosten wurde das Feuerwehr-Budget um 5.000 € erhöht.
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 86.500 €. Diesen
liegen damit auf dem Vorjahresniveau, auch wenn es innerhalb der jeweiligen
Schularten einige Verschiebungen gegeben hat.
Da eine vollständige Abrechnung der Schulkostenbeiträge zum Zeitpunkt
der Entwurfsfassung noch nicht erfolgt ist, kann es noch zu einzelnen Veränderungen
kommen.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz
orientiert sich daher an den Planzahlen des Vorjahres unter Berücksichtigung
des gegenwärtigen Ausgabestandes des Haushaltsjahres 2020.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung
des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.
Die Gemeinde Brodersdorf muss dennoch mit geringeren
Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr von etwa 11.000 € rechnen. Das
liegt im großen Maße an der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde, aber auch an
der verhältnismäßig geringen Einwohnerzahl unter 18-jähriger und an relativ
niedrigen Gemeindestraßenkilometern.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 15.000 € werden bei den
Einkommensteueranteilen erwartet. Neben den „Corona-Auswirkungen“ trägt die
Neuverteilung der sog. Schlüsselzahlen zur Verteilung der
Einkommensteueranteile hierzu bei. Die neue Schlüsselzahl der Gemeinde
Brodersdorf ist gesunken.
Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die
Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage
deutlich ansteigen.
Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aber noch aus
um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen freien
Finanzspielraum von 7.700 € aus.
Nach dem der Grundstücksankauf für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses
im Haushaltsjahr 2020 vollzogen werden konnte, sind im Haushaltsjahr 2021 im
Vermögenshaushalt nunmehr die Kosten für die Erschließung des Grundstückes
einschließlich der erforderlichen Erschließungsplanung etatisiert. Zur
anteiligen Finanzierung der hierfür vorgesehenen Gesamtausgaben von 300.000 €
ist planerisch eine Kreditaufnahme von 269.700 € erforderlich.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 25.11.2020 intensiv
mit dem Haushaltsentwurf auseinandergesetzt.
Die dort ausgesprochenen Empfehlungen sind im vorliegenden
Haushaltsentwurf berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.