Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/045/2020
Aktenzeichen
II.910.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 519.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 307.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 1300: Feuerwehr

Entsprechend der Bedarfsmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Brodersdorf wurden die entsprechenden Haushaltsstellen angepasst. Aufgrund der Übernahme von zwei Führerscheinkosten wurde das Feuerwehr-Budget um 5.000 € erhöht.

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 86.500 €. Diesen liegen damit auf dem Vorjahresniveau, auch wenn es innerhalb der jeweiligen Schularten einige Verschiebungen gegeben hat.

Da eine vollständige Abrechnung der Schulkostenbeiträge zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung noch nicht erfolgt ist, kann es noch zu einzelnen Veränderungen kommen.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz orientiert sich daher an den Planzahlen des Vorjahres unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Ausgabestandes des Haushaltsjahres 2020.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.

Die Gemeinde Brodersdorf muss dennoch mit geringeren Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr von etwa 11.000 € rechnen. Das liegt im großen Maße an der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde, aber auch an der verhältnismäßig geringen Einwohnerzahl unter 18-jähriger und an relativ niedrigen Gemeindestraßenkilometern.

Deutliche Mindereinnahmen von etwa 15.000 € werden bei den Einkommensteueranteilen erwartet. Neben den „Corona-Auswirkungen“ trägt die Neuverteilung der sog. Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile hierzu bei. Die neue Schlüsselzahl der Gemeinde Brodersdorf ist gesunken.

Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage deutlich ansteigen.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aber noch aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum von 7.700 € aus.

 

Nach dem der Grundstücksankauf für den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Haushaltsjahr 2020 vollzogen werden konnte, sind im Haushaltsjahr 2021 im Vermögenshaushalt nunmehr die Kosten für die Erschließung des Grundstückes einschließlich der erforderlichen Erschließungsplanung etatisiert. Zur anteiligen Finanzierung der hierfür vorgesehenen Gesamtausgaben von 300.000 € ist planerisch eine Kreditaufnahme von 269.700 € erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 25.11.2020 intensiv mit dem Haushaltsentwurf auseinandergesetzt.

 

Die dort ausgesprochenen Empfehlungen sind im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.