Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Barsbek
Vorlage
BARSB/BV/044/2020
Aktenzeichen
II.910.02.02
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Barsbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 763.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 68.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 1300: Feuerwehr

Die Umlage für den Zweckverband „Am Sandberg“ für das Haushaltsjahr 2021 ist zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung noch nicht konkret berechnet worden. Insofern ist der Haushaltsansatz geschätzt.

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 146.100 €. Diesen liegen damit um 6.700 € über dem Vorjahreswert.

Die Schulverbandsumlage des Schulverbandes Probstei wird an sich deutlich ansteigen. Aufgrund gesunkener Schülerzahlen fällt die Kostensteigerung für die Gemeinde Barsbek recht moderat aus.

 

UAB 3600: Naturschutz und Landschaftspflege

Aufgrund von Baumpflegearbeiten wurde die Ausgaben von bislang 2.500 € auf 5.000 € erhöht.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz orientiert sich daher an den Planzahlen des Vorjahres unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Ausgabestandes des Haushaltsjahres 2020.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.

Die Gemeinde Barsbek muss dennoch mit geringeren Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr von etwa 10.000 € rechnen. Das liegt im großen Maße an der Erhöhung des sogenannten Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B, der voraussichtlich von 339 Prozent auf 363 Prozent erhöht wird. Die Gemeinde Barsbek erhebt selbst lediglich einen Hebesatz von 330 Prozent. Im Ergebnis bedeutet dieses einen Abzug bei den Schlüsselzuweisungen von etwa 6.000 €, weil das tatsächliche Grundsteuer B-Aufkommen der Gemeinde auf einen Hebesatz von 363 Prozent hochgerechnet wird.

Es wird daher empfohlen den Hebesatz für die Grundsteuer B mindestens dem Nivellierungssatz anzupassen.

Deutliche Mindereinnahmen von etwa 8.000 € werden bei den Einkommensteueranteilen erwartet.

Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage deutlich ansteigen.

 

Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes gelingt nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt – und somit aus Rücklagemitteln – in Höhe von 33.100 €.

 

Für die Erneuerung des Fußweges rund um den Dorfanger sind bereits im letzten Jahr im Vermögenshaushalt Haushaltsmittel von 80.000 € eingestellt worden. Eine Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen, wobei die Gesamtkosten nunmehr mit 115.000 € angenommen werden.

Es ist jedoch in Aussicht gestellt worden, dass diese Maßnahme durch die Aktiv Region Ostseeküste mit 55 Prozent der Nettoaufwendungen bezuschusst wird. Der erwartete Zuschuss wurde entsprechend etatisiert.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzauschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.