Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Krummbek mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 942.500 € und
Ausgaben in Höhe von 1.005.400 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht
ausgeglichen, es besteht ein Haushaltsdefizit in Höhe von 62.900 €. In diesem
Betrag enthalten ist jedoch die Defizitabdeckung aus dem Vorjahr in Höhe von 90.600
€, so dass in der strukturellen Betrachtung ein freier Finanzspielraum von 27.700
€ besteht.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 131.200 EUR veranschlagt worden. Zur Finanzierung der investiven
Ausgaben des Vermögenshaushaltes bedarf es einer Kreditaufnahme von 30.200 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach
gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändern. Mit der Festsetzung dieser Hebesätze
werden die Landesempfehlungen eingehalten.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000:Schulen
Der Unterabschnitt 2000 weist Gesamtaufwendungen in Höhe von 168.100 €
aus und orientiert sich mangels vorliegen anderer Erkenntnisse weitestgehend am
Vorjahr. Der Haushaltsansatz für die Schulverbandsumlage ist geschätzt.
Aufgrund von tariflichen Steigerungen, der sehr hohen Investitionen aber auch
der weiterhin steigenden Schülerzahlen wird die Schulverbandsumlage für die
Gemeinde Krummbek deutlich ansteigen.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Die Haushaltsansätze
orientieren sich daher an den Planzahlen des Vorjahres. Der tatsächliche
Haushaltsverlauf 2021 bleibt abzuwarten. Ggf. müssen die Ansätze über einen
Nachtragshaushalt zur gegebenen Zeit angepasst werden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, kann die Gemeinde Krummbek mit deutlich erhöhten
Schlüsselzuweisungen rechnen. Insofern bestätigen sich anfängliche
Befürchtungen deutlich reduzierter Finanzausgleichsmittel glücklicherweise
nicht.
Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche
Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum
kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Krummbek
wurde dabei deutlich erhöht, was zwangsläufig erhebliche Mehreinnahmen bei den
Einkommensteueranteilen zur Folge hat.
Im Vermögenshaushalt sind
investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 61.000 € geplant. Eine
detaillierte Aufstellung kann der Seite 19 des vorliegenden Haushaltsentwurfes
entnommen werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf