Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
AMTPR/BV/048/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2021 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2021 auf einen Betrag von 5.289.500,00 € (Vorjahr 4.825.300,00 €), also um 464.200,00 € (Vorjahr 293.100,00 €). Hiervon entfallen 409.800,00 € auf die Personalkosten, 51.700,00 € auf die Sachkosten und 2.700,00 € auf den TVP.

 

Der selbst bei gleichbleibendem Personalbestand tariflich bedingte und kaum verhinderbare Anstieg ist für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Wert von 3,0 % eingeplant. Ob und in welcher Höhe die laufenden Tarifverhandlungen zum Abschluss gebracht werden, kann nicht vorhergesagt werden. Allein hieraus entsteht ein planerisches Kostenvolumen von ca. 130.000,00 €.

 

Auch wenn der Stellenplan auf den ersten Blick ein anderes Bild vermuten lässt (dazu unten) ist nicht eine vorgesehene Schaffung von Stellen Treiber der Personalkostensteigerungen im Übrigen, sondern insbesondere eine Umstellung im Bereich der Versorgungsausgleichskasse (VAK). Auf diese Umstellung haben die der VAK angehörenden Körperschaften, zu denen auch die Gemeinden Schönberg und Laboe gehören, keinen echten Einfluss.

 

Dem Grunde nach ist es Aufgabe der VAK im Wege eines Umlagesystems für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Es handelt sich um eine Pflichtmitgliedschaft der Körperschaften. Seit langem ist bekannt, dass bei der VAK angesichts fallender aktiver Beamtenzahlen und steigender pensionierter Beamtenzahlen ein zunehmend wachsender finanzieller Druck entsteht. So ist vor vielen Jahren die Einführung einer sog. Solidarumlage beschlossen worden. Dabei handelt es sich um (zusätzliche) Umlagezahlungen, für den Fall, dass Beamtenstellen nicht wieder mit Beamten nachbesetzt werden.

 

In einem weiteren Reformschritt im vergangenen Jahr wurde seitens der VAK beschlossen, die Grundlage zur Berechnung der Versorgungsumlage erheblich zu verbeitern, so dass in der Konsequenz ehebliche Steigerungen der Umlagezahlungen für die der VAK angehörenden Amtsgemeinden festzustellen sind.

 

Allein beim Amt macht dieses einen Betrag von ca. 300.000 € aus, der sich in diversen Haushaltsstellen wiederfindet. Allein in der Haushaltsstelle 0210.4300, in die die Versorgungsempfänger des Amtes verbucht werden, macht dies im Vergleich zum Vorjahr einen Steigerungsbetrag von ca. 270.000,00 € aus.

 

Die VAK hat zwar die Prüfung einer sog. Härtefallregelung angekündigt, die zu einem einmaligen Verzicht auf Teile der Steigerungsbeträge führen könnten. Die Prüfung, so die VAK, wird aber erst auf Basis der Grundlagen aus dem Jahr 2020  frühestens im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. Ob auf diesem Wege hierbei nun die Körperschaften des Amtes, die der VAK angehören, profitieren können, muss als völlig offen bezeichnet werden.

 

Zum Stellenplan ist folgendes auszuführen:

 

Der Stellenplan weist einen formalen Anstieg der Stellen um 1,73 Vollzeitstellen aus. Neu ist die halbe Stelle mit der lfd. Nr. 60. Hierbei handelt es sich um eine Stelle, die ausschließlich für die Begleitung der Maßnahme Städtebauförderungsprogramm in Schönberg vorgesehen ist. Sie wird durch einen entsprechenden Verwaltungskostenbeitrag der Gemeinde Schönberg refinanziert und belastet daher den Amtshaushalt nicht.

Die Gemeinde wurde in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Derzeit und vsl. bis weit in das nächste Jahr werden sog. städtebauliche Voruntersuchungen durch eine externe Firma durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich ein umfangreiches Maßnahmenprogramm, welches im Anschluss in die Umsetzung kommen soll. Die Maßnahmen können mit bis zu 2/3 gefördert werden. Sowohl Aussagen des externen Büros als auch Aussagen aus Gemeinden, die über Erfahrungen verfügen, bestätigen, dass mindestens mit Abschluss der Voruntersuchungen eine Begleitung mit personellen Bordmitteln (des Amtes) nicht mehr möglich ist. Es ist daher die Bereitstellung von personellen Ressourcen notwendig für den Fall, dass die Gemeinde dies nicht auf andere Weise zu lösen gedenkt. Den Erfahrungen und Berichten nach reicht die alleinige Beauftragung eines externen Büros, welches ohnehin erforderlich ist, nicht aus.

 

Neben kleineren Verschiebungen fallen dann noch die Stellen der lfd. Nr. 34 und 35 auf, die auch einer neuen Organisationseinheit zugeordnet werden. Die neue Organisationseinheit ist dem Gedanken der Umstellung auf die Doppik geschuldet. Die Vor- und Schulungsarbeiten, aber auch die Erfassung des (beweglichen und restlichen immobilen) Vermögens hat begonnen und belastet die Verwaltung. Es war bereits zu vermuten, aber die ersten Erfahrungen belegen die Vermutung, dass eine dezentrale Buchhaltung nicht mehr zu halten sein wird. Es besteht daher die Absicht mit dieser neuen Einheit und dem (ohnehin) zur Verfügung stehenden Personal einen weiteren und notwendigen Schritt in Richtung Umstellung auf die Doppik zu gehen.

 

Ergänzend erfolgt dazu der rein vorsorgliche Hinweis, dass Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung für ein Jahr übernommen werden (entsprechende Leistungsabschlüsse vorausgesetzt) und dann im Normalfall außerhalb des Stellenplans geführt werden. Im nächsten Jahr beenden zwei gute Auszubildende Ihre Ausbildung und sollen übernommen werden. Die Kosten sind in den o.a. Personalkosten bereits berücksichtigt. Damit ist aber keine Entscheidung vorweggenommen, wer die Stellen besetzen wird. Aber die organisatorische Neuausrichtung ist mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mitteln denkbar.

 

Im Zuge der Neubesetzung der Stelle lfd. Nr. 36 wurde daher bereits ein Anteil von 0,23 Vollzeitstellen aus der Stelle Nr. 33 generiert. Die Stelleninhaberin verfügt über erhebliche kaufmännische Kenntnisse.

 

Hinsichtlich der Sachkosten ist festzustellen, dass diese im Haushaltsjahr 2021 planmäßig 908.300,00 € (Vorjahr 856.600,00 €) betragen werden, mithin um 51.700,00 € steigen. Der Leerstand im HDI I wird erst Mitte des Jahres 2021 durch Rückgabe an den Vermieter beendet sein.

 

Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt sind zu den jeweiligen Haushaltsstellen erläutert und werden durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert.

 

Zu den einzelnen Positionen erfolgen Erläuterungen natürlich in der Sitzung.

 

Um Beratung und ggfs. Beschlussfassung wird gebeten.


Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans, des Stellenplans und der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung.

 

für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung.