Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Höhndorf mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt
weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 695.300
€ aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 558.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem
Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Zur anteiligen Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushalt ist
planerisch eine Kreditaufnahme von 513.100 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der
Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380
% für die Gewerbesteuer; Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr erhöhen und den
Landesempfehlungen entsprechen.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
Unterabschnitt (UAB) 1300. Feuerwehr
Die Gesamtaufwendungen für die Feuerwehr belaufen sich auf 20.800 €.
Die Planwerte entsprechen der vorgelegten Bedarfsmeldung der Freiwilligen
Feuerwehr Höhndorf.
Unterabschnitt (UAB) 2000:Schulen
Die Gesamtaufwendungen sind mit insgesamt 144.900 € veranschlagt und
orientieren sich ebenfalls am Vorjahr. Die endgültige Abrechnung der
Schulkosten für das Haushaltsjahr 2020 stand zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung
noch aus. Aufgrund von tariflichen Steigerungen und den sehr hohen
Investitionen des Schulverbandes wird die Schulverbandsumlage deutlich
ansteigen.
UAB 4640: Kindergärten
Nach dem mit dem Nachtragshaushalt 2020 die Kindergartenkosten extrem
auf 130.000 € in die Höhe gegangen sind,
wurde mit dem Haushaltsentwurf ein Haushaltsansatz von 90.000 € berücksichtigt.
Hier besteht die Hoffnung, dass dieser Betrag ausreichend sein wird, zumal in
den 130.000 € des Vorjahres hohe Vorauszahlungsbeträge enthalten sind.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommunale Finanzausgleich
ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf
neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge
der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren
eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichen Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, kann die Gemeinde Höhndorf mit deutlichen Mehreinnahmen bei den
Schlüsselzuweisungen rechnen, wobei sich die gestiegene Einwohnerzahl der
Gemeinde ebenfalls positiv bemerkbar macht.
Aufgrund der sehr hohen Kindergarten- und Schulkosten konnte ein
Haushaltsausgleich nur durch Steuererhöhungen bei der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer erzielt werden. Insofern sieht dieser Haushaltsentwurf eine
entsprechende Hebesatzanpassung vor.
Im Vermögenshaushalt
sind 530.000 € für die restliche Finanzierung der Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses eingestellt.
Zur anteiligen Finanzierung bedarf es planerisch einer Kreditaufnahme
von 513.100 €, deren Kapitaldienst von jährlich rund 20.000 € bei einem
angenommenen Zinssatz von 0,60% und einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren künftige
Haushalte belasten wird.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf