Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/041/2020
Aktenzeichen
910.02.07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Höhndorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 695.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 558.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur anteiligen Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushalt ist planerisch eine Kreditaufnahme von 513.100 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr erhöhen und den Landesempfehlungen entsprechen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Unterabschnitt (UAB) 1300. Feuerwehr

Die Gesamtaufwendungen für die Feuerwehr belaufen sich auf 20.800 €. Die Planwerte entsprechen der vorgelegten Bedarfsmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Höhndorf.

 

Unterabschnitt (UAB) 2000:Schulen

Die Gesamtaufwendungen sind mit insgesamt 144.900 € veranschlagt und orientieren sich ebenfalls am Vorjahr. Die endgültige Abrechnung der Schulkosten für das Haushaltsjahr 2020 stand zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung noch aus. Aufgrund von tariflichen Steigerungen und den sehr hohen Investitionen des Schulverbandes wird die Schulverbandsumlage deutlich ansteigen.

 

UAB 4640: Kindergärten

Nach dem mit dem Nachtragshaushalt 2020 die Kindergartenkosten extrem auf 130.000 €  in die Höhe gegangen sind, wurde mit dem Haushaltsentwurf ein Haushaltsansatz von 90.000 € berücksichtigt. Hier besteht die Hoffnung, dass dieser Betrag ausreichend sein wird, zumal in den 130.000 € des Vorjahres hohe Vorauszahlungsbeträge enthalten sind.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommunale Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“ vereinbart hat und in erheblichen Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensiert, kann die Gemeinde Höhndorf mit deutlichen Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen rechnen, wobei sich die gestiegene Einwohnerzahl der Gemeinde ebenfalls positiv bemerkbar macht.

Aufgrund der sehr hohen Kindergarten- und Schulkosten konnte ein Haushaltsausgleich nur durch Steuererhöhungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer erzielt werden. Insofern sieht dieser Haushaltsentwurf eine entsprechende Hebesatzanpassung vor.

 

 

Im Vermögenshaushalt sind 530.000 € für die restliche Finanzierung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses eingestellt.  

 

Zur anteiligen Finanzierung bedarf es planerisch einer Kreditaufnahme von 513.100 €, deren Kapitaldienst von jährlich rund 20.000 € bei einem angenommenen Zinssatz von 0,60% und einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren künftige Haushalte belasten wird.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf